05.08.2021, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) spricht auf der Pressekonferenz in der Staatskanzlei zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragsanpassung. Er hat sein Vorgehen in der Sache verteidigt. (dpa)
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Nach dem Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts dringt die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf grundlegende Reformen bei der Finanzbedarfsermittlung der öffentlichen Sender. Seine Regierung akzeptiere den Beschluss, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Donnerstag in Magdeburg. Es bleibe auch danach aber bei einer „Dilemmasituation“. Es werde auch künftig zu Situationen kommen, in denen „frei gewählte Abgeordnete“ in Landtagen geplanten Gebührenerhöhungen nicht zustimmen wollten.

Leider enthalte der aktuelle Beschluss des Verfassungsgerichts keinen „Innovationshinweis“ zur Lösung dieses bereits seit langem bekannten Grundproblems, ergänzte Haseloff vor Journalisten. Die Richter hätten darin im Wesentlichen die Linie fortgeschrieben, die sie in zahlreichen vorherigen Urteilen zu Rundfunkgebühren und öffentlich-rechtlichem Rundfunk bereits vertreten hätten. So bleibe unklar, was passiert, wenn die KEF einen bestimmten Finanzbedarf ermittelt, den die Landtage dann nicht akzeptieren würden. Die Parlamente seien immerhin frei in ihrer Entscheidung. „Das ist ein Demokratieproblem, was wir hier haben, das nicht aufgelöst ist.“

Der Regierungschef betonte weiter, die Akzeptanz der Bürger und der von ihnen gewählten Parlamente sei für alle Entscheidungen zu den Sendern von entscheidender Bedeutung. Künftig müssten daher Verfahren gefunden werden, die das sicherstellten. Die Diskussion um das Vorgehen seines Landes in der Frage der Gebührenerhöhung und das aktuelle Urteil aus Karlsruhe hätten diesen Prozess bereits gefördert. Das Verfahren habe sich „unter dem Strich gelohnt“.

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