Nürnberger Zukunftsmuseum. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Im Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags zum Nürnberger Zukunftsmuseum wird der Ton zwischen Opposition und CSU immer rauer: SPD, Grüne und FDP haben am Montagabend die Durchsuchung der CSU-Parteizentrale in München beantragt. Die drei Fraktionen vermuten dort Unterlagen zu Parteispenden des Nürnberger Unternehmers Gerd Schmelzer. Dieser ist Besitzer des Augustinerhofs und hat die Immobilie langfristig für den Museumsbetrieb vermietet. Die Kosten in Millionenhöhe zahlt der Freistaat Bayern.

Bisher hat die CSU die Herausgabe der Akten trotz einer einstimmigen Aufforderung durch den Untersuchungsausschuss verweigert. Die Opposition verlangt daher nun vom zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht München die Beschlagnahmung.

Untersuchungen laufen seit Ende letzten Jahres

Der Untersuchungsausschuss untersucht seit Ende vergangenen Jahres die Hintergründe zur Anmietung eines Gebäudekomplexes in der Nürnberger Innenstadt für die dortige Niederlassung des Deutschen Museums. Die Opposition mutmaßt, dass dort Steuergeld verschwendet und CSU-Vetternwirtschaft betrieben worden sei.

„Es ist ungeheuerlich, dass die CSU die Spendenunterlagen nicht herausgeben will. Wir müssen wissen, ob Parteispenden an die CSU dafür verantwortlich sind, dass ein völlig überteuerter, vermieterfreundlicher Vertrag zulasten der Steuerzahler geschlossen wurde“, sagte Volkmar Halbleib, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, der dpa in München.

Ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags kann die Herausgabe relevanter Unterlagen verlangen, auch wenn sich diese im Besitz Privater befinden. Dem parlamentarischen Gremium stehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl das Mittel der Durchsuchung als auch der Beschlagnahme zur Verfügung. Nach Ansicht von FDP, Grünen und SPD besteht im Fall der Spendenzahlungen ein überragendes öffentliches Interesse an der Aufklärung.

Ob es zu der Durchsuchung kommt, wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 17. April beschlossen. Einfach ablehnen können CSU und Freie Wähler ihn mit ihrer Stimmmehrheit im Ausschuss aber nicht. Laut Satzung müssen Beweisanträge einer qualifizierten Minderheit, 20 Prozent der Ausschussmitglieder, beschlossen werden, außer sie werden inhaltlich für unzulässig erklärt, etwa weil sie nicht durch den Auftrag des Untersuchungsausschusses gedeckt sind.

dpa