31.08.2018, Rheinland-Pfalz, Mainz: Das Logo des ZDF ist am Gebäude des Senders angebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.08.2021 seine umstrittene Entscheidung zu Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt veröffentlichen. (dpa)
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag stellen CDU-Politiker das Verfahren zur Beitragsfestsetzung infrage. Der Hamburger CDU-Landeschef Christoph Ploß sagte dem „Spiegel“, das Verfahren sei „in einer föderalen Demokratie nicht akzeptabel und muss dringend neu justiert werden“. Auch der sachsen-anhaltische CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth äußerte in dem am Freitag veröffentlichten Beitrag Kritik.

Er sprach von einer „Desavouierung des Parlamentarismus“ und plädiert dafür, das Verfahren für die Beitragsberechnung zu überdenken. „Vom Volk gewählte Abgeordnete werden sonst zur Marionette gemacht“, warnte Gürth. Ploß sagte: „Die Landesparlamente sollen hier abnicken, was eine Kommission schon vorher beschließt.“

Unterminiert das Verfahren die freie parlamentarische Willensbildung?

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro angeordnet. Sachsen-Anhalt dürfe die von den anderen 15 Bundesländern beschlossene Anhebung nicht im Alleingang stoppen, befanden die Karlsruher Richter. Die nicht erfolgte Abstimmung über den Medienänderungsstaatsvertrag im Magdeburger Landtag verletze die Rundfunkfreiheit und sei verfassungswidrig.

Damit stützte das Gericht das mehrstufige Verfahren zur Ermittlung des Rundfunkbeitrags. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) macht hierbei alle vier Jahre einen Vorschlag zur Beitragshöhe. Das Sachverständigen-Gremium prüft dazu die Finanzbedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio und nimmt in der Regel Kürzungen vor. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird letztlich von den Ministerpräsidenten festgelegt, die dabei in der Regel der KEF-Empfehlung folgen. Die Beitragserhöhung muss anschließend von den Landesparlamenten gebilligt werden.

Artikelquelle: epd

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