Symbolbild. 05.01.2022, Hessen, Offenbach am Main: Ein Schild weist den Weg zu einer Corona-Teststation sowie zu einem Impfzentrum, in dem die Corona-Impfung durchgeführt wird. (dpa)
Folgen

Den Menschen in Deutschland steht ein Frühling ohne tiefgreifende Corona-Beschränkungen bevor: Bis zum 20. März sollen die meisten Schutzmaßnahmen auslaufen, darauf verständigten sich am Mittwoch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Der Wegfall der Beschränkungen solle in den kommenden viereinhalb Wochen schrittweise in drei Stufen erfolgen, sagte Scholz. Bund und Länder könnten nun „optimistische Perspektiven aufmachen“.

Maskenpflicht im Einzelhandel bleibt
„Wir können zuversichtlicher nach vorn schauen, als wir das die letzten Wochen konnten“, sagte Scholz weiter. „Irgendwie haben wir nach all diesen langen zwei Jahren mal verdient, dass es irgendwie wieder besser wird – und es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben.“
In einem ersten Schritt sollen zunächst Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen – bis auf die Maskenpflicht - aufgehoben werden. Dieser Schritt soll von den Ländern in den kommenden Tagen umgesetzt werden, sofern nicht bereits geschehen.
Der zweite Schritt greift bundesweit zum 4. März: Dann gilt für Gastronomie und Hotelübernachtungen wieder die 3G-Regelung. Das heißt, die Gäste müssen dann eine Impfung oder Genesung nachweisen – oder aber einen tagesaktuellen Test vorlegen, wenn sie ungeimpft sind und noch keine Infektion durchlaufen haben. Diskotheken und Klubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung, also 2G-Plus-Bedingungen, geöffnet. Dritter Schritt ab 20. März
In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“. Der Termin fällt auf den Frühlingsbeginn. Er ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März. Für eine Verlängerung wäre ein Beschluss des Bundestags erforderlich. Dies halten Bund und Länder derzeit aber nicht für nötig.
Bestimmte „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ sollen aber nach dem Willen der Länder auch über das Zieldatum 20. März hinaus gelten – etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Für diese Regelung muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Scholz sagte zu, sich dafür einzusetzen.
Zudem erneuerte der Kanzler seinen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Zudem bekräftigte er sein Eintreten für das Einführen einer allgemeinen Impfpflicht.

Mehr zum Thema: Ständige Impfkommission bereitet Empfehlung zu vierter Impfung vor

AFP