BND-Besucherzentrum in Berlin. (AA)
Folgen

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist einem Bericht zufolge technisch in der Lage, täglich bis zu 1,2 Billionen Verbindungen allein am größten Internetknoten der Welt auszuleiten, dem De-Cix in Frankfurt am Main. Dies berechnete nach Informationen des Magazins „Der Spiegel“ und des Bayerischen Rundfunks (BR) vom Freitag der Betreiber des Internet-Knotens für das Bundesverfassungsgericht, über den auch viel Kommunikation aus dem Ausland läuft. Wie viele Daten tatsächlich abgezweigt werden, bleibt allerdings geheim.

Der „Spiegel“ und der BR beziehen sich auf ihnen vorliegende 151 Seiten interner Dienstvorschriften des BND. Bei seinen Abhöraktivitäten setzt der Bundesnachrichtendienst über 100.000 Suchbegriffe ein.

Laut Dienstvorschrift habe der BND aber auch Beschränkungen, an denen er sich halten muss. Dazu gehöre, dass Deutsche oder Kommunikation in Deutschland angeblich nicht abgehört werden. Ein mehrstufiges Filterverfahren soll das möglich machen. Dieses soll deutsche IP-Adressen sowie Telefonnummern ausschließen. Der Geheimdienst speichere am Ende nur jene Daten, die er laut Gesetz bei der „strategischen Fernmeldeaufklärung“ sammeln darf.

In der Vergangenheit stellte sich jedoch heraus, dass die Unterscheidung offenbar doch nicht so einfach ist wie angegeben.

Der BND habe in der „Selektorenaffäre massenhaft ungeprüft Daten an die NSA“ weitergegeben, schreibt das IT-Nachrichtenportal „Golem“. Der „Spiegel“ wies darauf hin, dass in der Vergangenheit nicht nur Einrichtungen in der EU und NATO-Partnerländer ausspioniert wurden, sondern auch Auslandsbüros von Medien. Darunter renommierte Nachrichtenhäuser wie der BBC oder die New York Times.

Rund 30 Fehlerfassungen im Monat

Außerdem räumte der BND nach „Spiegel“-Angaben selbst ein, dass es zu Fehlerfassungen beim Abhören von E-Mails oder des Telefons kommt – rund 30 Mal im Monat. Es könnten nicht alle „geschützten Verkehre“ sofort „als solche erkannt werden“, heißt es in dem Papier dem Bericht zufolge.

Sätze mit Phrasen wie „Schatz, ich liebe dich“ können abgehört werden, „Kommunikation mit rein sexualbezogenem Inhalt“ werde wiederum gelöscht. Religiöse Aussagen wie „bei Allah“, welche unter Muslimen alltagssprachlich üblich sind, oder die Phrase „o mein Gott“ werden auch abgehört. Ausführliche Konversationen über Glaubensüberzeugungen jedoch nicht.

Der Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz forderte, dass das Gesetz „nachgebessert und die unabhängige und parlamentarische Kontrolle noch einmal deutlich verbessert werden“ müsse. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster warnte dagegen, dass die „Daumenschrauben“ für den Dienst schon heute eng seien.

Die Urteilsverkündung wird am 19. Mai erwartet. Es klagten acht ausländische Journalisten mit Unterstützung von Bürgerrechtsorganisationen, wie „Golem“ berichtete. In der Bundesregierung wird damit gerechnet, dass der Klage zumindest in Teilen stattgeben wird.



TRT Deutsch und Agenturen