22.04.2020, Berlin: Nele steht mit Mundschutz am Kottbusser Tor vor einem Zug der U-Bahnlinie U1. Ab dem 27. April 2020 ist ein Mundschutz bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin verpflichtend. (dpa)
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Der Berliner Senat hat am Dienstag kleinere Demonstrationen und Gottesdienste wieder erlaubt. Ab 4. Mai seien Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, teilte der Berliner Kultursenator Klaus Lederer nach einer Senatssitzung mit.

Bereits von diesem Mittwoch an soll demnach das bestehende weitgehende Verbot in der Hauptstadt gelockert werden. Bei Demonstrationen mit bis zu 20 Teilnehmern könne die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Auch Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern sind in Berlin ab 4. Mai wieder erlaubt.

Das Demonstrationsrecht und die Religionsfreiheit gehören zu den wichtigsten Grundrechten in Deutschland. Wegen der Corona-Pandemie sind sie seit Wochen stark eingeschränkt.

Zudem beschloss der Senat einige weitere Lockerungen in der Hauptstadt: darunter etwa die Wiedereröffnung von Läden mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche ab Mittwoch sowie des Berliner Zoos und des Tierparks zum kommenden Wochenende.

Ab Montag dürfen Kinder von Alleinerziehenden außerdem wieder Tagesstätten besuchen. Berliner dürfen auch wieder auf Sportflächen im Freien trainieren - allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Maskenpflicht für Berlin kommt

Da in den Bussen, U-Bahnen oder der S-Bahn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten, habe der Senat am Dienstag Maskenpflicht beschlossen, sagte Berlins Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Dienstag vor Journalisten.

Eine Maskenpflicht in Geschäften wie in verschiedenen anderen Bundesländern werde es in Berlin aber nicht geben.

Müller kündigte an, dass Bedürftige in Berlin die Masken kostenlos bekommen würden Es werde dafür dezentrale Ausgabestellen geben.

TRT Deutsch und Agenturen