AfD scheitert mit Eilantrag gegen Verfassungsschutzbericht / Photo: DPA (dpa)
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Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.

Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.

Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.

AfD-Fraktion (DPA)

Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

BfV darf Junge Alternative als extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als sichere extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen (Az.: 13 L 1124/23).

Der Verfassungsschutz hatte die Jugendorganisation bislang als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage dagegen war vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen worden. In nächster Instanz wird sich Mitte März das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit der Frage befassen.

Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.

TRT Deutsch und Agenturen