Symbolbild: Die französische Gendarmerie bei einem Protest in Paris.  (AP)
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Der französische Verfassungsrat hat ein geplantes „Filmverbot“ bei Polizeieinsätzen kassiert. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend begründet, warum Filmaufnahmen bestimmter Polizeieinsätze künftig erstmals unter Strafe stehen sollten, erklärte das Gremium am Donnerstag. Damit gibt der Verfassungsrat Journalisten und Bürgerrechtsaktivisten Recht, die monatelang gegen die Vorlage der Regierung demonstriert hatten.

Das französische Parlament hatte Mitte April das „Gesetz für globale Sicherheit“ besiegelt, das den umstrittenen Paragraphen enthält. Wer mutwillig die Identifizierung einzelner Polizisten ermögliche und ihnen damit „körperlichen oder psychischen Schaden“ zufüge, dem drohten darin bis zu fünf Jahre Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe. Medienvertreter sahen darin ein „Filmverbot“ und warnten vor einer Einschränkung der Pressefreiheit.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit rief Regierungschef Jean Castex den Verfassungsrat an. Dieser bestätigte nun die Bedenken. „Der Gesetzgeber hat die Elemente der beanstandeten Verstöße nicht hinreichend definiert“, hieß es in der Begründung der sogenannten Weisen.
Die Entscheidung ist ein Denkzettel für Innenminister Gérald Darmanin. Er hatte die Gesetzesänderung mit der Notwendigkeit des Schutzes der Polizei vor persönlichen Angriffen oder Racheakten begründet. Der Spruch des Verfassungsrats fällt mitten in den Wahlkampf für die französischen Regionalwahlen im Juni, bei dem die innere Sicherheit zentrales Thema ist.

Nicht nur Medienvertreter hatten vor einer möglichen Einschränkung der Pressefreiheit gewarnt. Auch UNO und EU hatten sich besorgt geäußert. Kritiker sehen zudem die Pressefreiheit bedroht und fürchten einen „Persilschein“ für gewalttätige Polizisten. Sie argumentieren, dass in der Vergangenheit viele Fälle von Polizeigewalt ungestraft geblieben wären, hätte man sie nicht gefilmt und die Aufnahmen im Internet verbreitet.


AFP