Das türkische Parlament in Ankara (AA)
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In der Türkei soll bald ein neuer Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht werden. Dabei geht es um Strafminderung bei sexuellem Kontakt mit Minderjährigen – was aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein soll. Die spätere Heirat der Beteiligten könnte das Gericht dann als konkretes Indiz für das gegenseitige Einvernehmen bewerten. Einige deutschsprachige Medien stellten den geplanten Entwurf als Freifahrtschein für Kindesmissbrauch dar. Das Vorhaben ist nicht neu. Bereits 2016 war ein ähnlicher Gesetzesentwurf von der AK-Partei-Regierung eingebracht – aber nach kontroversen Reaktionen wieder zurückgezogen worden. Es sollte unter anderem eine Strafminderung für inhaftierte Männern bringen, die bestraft wurden, weil sie mit einer Minderjährigen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatten. In vielen dieser Fälle waren die Beteiligten eine Partnerschaft eingegangen. Rechtlich sind die Männer aber dennoch Vergewaltigern gleichgestellt. Die Strafanzeige kommt bei derartigen Fällen zum Teil auch von Seiten potenzieller Schwiegereltern, die mit der Beziehung ihrer Töchter nicht einverstanden sind. Empörung in deutschen Medien berechtigt? Zunächst hatte die englische „The Independent“ über das Thema berichtet. Deutschsprachige Medien wie der „Focus“ stellten den geplanten Entwurf als gegen Vergewaltigungsopfer gerichtet dar. In dem entsprechenden Bericht heißt es dazu: „Dem Entwurf zufolge könnten Vergewaltiger von Minderjährigen straffrei davonkommen, und zwar dann, wenn sie und ihr Opfer nach der Tat einvernehmlich heiraten.“ Der „Stern“ bewertete es ähnlich, erwähnte aber auch die Bedingung des beidseitigen Einverständnisses: „Der Entwurf sieht vor, dass Männer, die Sex mit Frauen unter 18 Jahren gehabt haben, straffrei bleiben sollen, wenn sie die Frau heiraten. Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe einvernehmlich geschlossen wird (…).“ Viele Männer werden zu Unrecht als Vergewaltiger gebrandmarkt Viele Frauen- und Menschenrechtsorganisationen wehren sich zwar gegen den Gesetzesentwurf der Strafminderung, weil sie befürchten, dass somit der Weg für Kindesmissbrauch geebnet werden könnte. Auf der anderen Seite fühlen sich aber verurteilte Männer zu Unrecht als Vergewaltiger diffamiert, da der sexuelle Kontakt zur minderjährigen Person im beidseitigen Einvernehmen geschah. Was jedoch in der Debatte gar keine Beachtung findet, ist der umgekehrte Fall: Wenn erwachsene Frauen sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen führen. Die Initiative „Genç Evlilik Mağdurları Platformu“, in der sich Angehörige von Betroffenen zusammengeschlossen haben, fordert eine faire Behandlung und Gerechtigkeit. Die Initiative wird zumeist von jungen Frauen getragen, die nun als Alleinerziehende den Alltag meistern müssen – weil ihre Partner hinter Gittern sitzen. Sie setzen sich für eine Gesetzesänderung ein. Auch die Oppositionsparteien wollen eine Gesetzesänderung Die Rechtsanwältin Pınar Hacıbektaşoğlu erklärte gegenüber TRT Deutsch, dass in der Türkei im Vergleich zu anderen europäischen Ländern das Mindestalter für die Heirat relativ hoch angesetzt sei. Die Gesetzeslage schreibt vor, dass man erst mit 18 Jahren heiratsfähig ist - in Ausnahmefällen können Jugendliche mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit 17 Jahren heiraten. Zum Vergleich: In Deutschland durfte man bis 2017 unter bestimmten Bedingungen schon mit 16 Jahren heiraten. Die Rechtsanwältin Betül Altınsoy Yanılmaz sagte im Gespräch mit TRT Deutsch, dass sich die Legislative derzeit in einer „Vorbereitungsphase für einen Gesetzesentwurf“ befinde, zu dem keine Details vorlägen. Die Informationen seien durch „Abgeordnete“ und „NGOs“ in Erfahrung gebracht und von den Medien aufgenommen worden. An den Vorbereitungen zum geplanten Gesetzesentwurf seien sowohl die Regierung als auch die Opposition beteiligt. Man wolle damit dem fehlenden fallspezifischen Bestrafungsverfahren entgegenwirken, um zwischen Vergewaltiger und Partner differenzieren zu können. Alle Oppositionsparteien seien „sich darüber einig, dass eine bestimmte Gesellschaftsgruppe strafrechtlich benachteiligt wird“. Der Abgeordnete der Republikanischen Volkspartei (CHP), Attila Sertel, habe bei einer Pressekonferenz den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aufgefordert, „erste Schritte zu einer Gesetzesänderung einzuleiten“. Weiter erklärt Yanılmaz, dass der Gesetzesentwurf von 2016 zurückgenommen worden war, weil die breite Öffentlichkeit befürchtet habe, dass sich dadurch die „Abschreckung vor Kindesmissbrauch verringern könnte“. Das Problem sei dadurch nicht gelöst, sondern nur aufgeschoben worden. Alle Seiten müssten nun „bei denjenigen Punkten ansetzen, worüber sich alle Parteien einig sind“, um einen Konsens zu finden.

TRT Deutsch