Das türkische Außenministerium in Ankara (AA)
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Das türkische Außenministerium hat das EuGH-Urteil, wonach ein Kopftuch-Verbot am Arbeitsplatz unter Umständen gerechtfertigt sein könne, mit scharfen Worten kritisiert. „Wir verurteilen diese Entscheidung, die rechtlich und aus Gewissensgründen falsch und im Hinblick auf die Islamfeindlichkeit, die sie schüren wird, gefährlich ist“, teilte das Ministerium am Sonntag mit.

„Institutionalisierte Islamfeindlichkeit“

Hintergrund der Erklärung ist die EuGH-Entscheidung in zwei Fällen aus Deutschland. Die Drogeriemarktkette Müller und eine Kindertagesstätte hatten jeweils einer muslimischen Mitarbeiterin verboten, mit Kopftuch zu arbeiten. Am Donnerstag hatte der EuGH entschieden, dass ein solches Verbot unter Umständen grundsätzlich gerechtfertigt sein könne. Ein abschließendes Urteil in den beiden Fällen müssen nun die zuständigen deutschen Gerichte treffen.

„Die Entscheidung ist ein weiteres Beispiel für die Versuche in Europa, die Islamfeindlichkeit und die Intoleranz Muslimen gegenüber zu institutionalisieren sowie zu legalisieren“, kritisierte Ankara das Urteil. Es sei ein Fakt, dass Muslime Intoleranz, Hassreden und sogar Gewalt ausgesetzt seien. Laut dem Ministerium werden Muslime zudem stigmatisiert und insbesondere muslimische Frauen werden durch die sozioökonomische Diskriminierung negativ beeinflusst.

EuGH ignoriert Religionsfreiheit

In seiner Mitteilung erinnerte das Außenministerium daran, dass auch die Berichte der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und des UN-Sonderberichterstatters für Religions- oder Glaubensfreiheit diese Entwicklung hervorgehoben hätten.

In einer Zeit, in der Islamfeindlichkeit, Rassismus sowie Hass Europa in „Geiselhaft“ genommen hätten und im Vormarsch seien, ignoriert die Entscheidung des EuGH laut dem Ministerium nicht nur die Religionsfreiheit, sondern bietet auch eine Grundlage und rechtliche Deckung für Diskriminierung.

TRT Deutsch