Symbolbild. Ein Polizist mit Schlagstock. In Rostock steht ein Polizeibeamter wegen Verstoßes gegen das fälschlicherweise umgangssprachlich als „Blasphemieverbot“ bezeichnete Verbot der Beschimpfung von Religionsgemeinschaften vor Gericht. (dpa)
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Wegen Beschimpfung von Religionsgemeinschaften muss sich ab Oktober ein Polizist in Rostock vor Gericht verantworten. Der 53-Jährige soll von 2015 bis 2019 auf seinem privaten Facebook-Account ein Bild mit dem Zitat eines Autors eingestellt haben, das den Islam herabsetzt und abqualifiziert, wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtet. Der Angeklagte habe durch die Veröffentlichung zum Ausdruck gebracht, dass er hinter den beleidigenden Äußerungen stehe, ist dazu in einer Mitteilung des Rostocker Gerichtes zu lesen. Den genauen Inhalt des Zitats gab das Gericht nicht bekannt.

Strafgesetzbuch: „Blasphemie-Verbot“ in der Debatte

Paragraf 166 im Strafgesetzbuch wird auch als „Blasphemie-Verbot“ bezeichnet. Es drohen eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für denjenigen, der „den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Immer wieder wird der Beschimpfungsparagraf in Deutschland diskutiert. Kritiker fordern seine Abschaffung, während die Befürworter auf Verschärfung drängen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sollte nicht vor Religionen halt machen müssen, hatte unter anderem einst der FDP-Vorsitzende Christian Lindner in der Diskussion um Paragraf 166 betont, wie aus dem Bericht der „Schweriner Volkszeitung“ hervorgeht.

Schutzgut des Paragrafen 166 StGB ist jedoch nicht die Religion als solche, sondern der soziale Frieden. Mehr zum Thema: Soziale Medien befeuern die Islamfeindlichkeit

TRT Deutsch und Agenturen