Symbolbild: Motorroller der Marke Vespa. (AFP)
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Ausgerechnet in der Tiefgarage eines Hamburger Polizeikommissariats hat ein von Beamten verfolgter Roller-Fahrer Zuflucht gesucht. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, sollte der Mann tags zuvor kontrolliert werden, weil er ohne Helm auf einem Motorroller unterwegs war.

Der Fahrer floh, und als ihm Beamte den Weg abschneiden wollten, bog der wohl ortsunkundige Mann in die Tiefgarage des Polizeikommissariats 21 im Stadtteil Altona-Altstadt ein. Dort kollidierte er mit einer Brandschutztür und flüchtete zu Fuß, bis er festgenommen wurde. Bei den Ermittlungen ergab sich, dass der Roller als gestohlen gemeldet war und der Verdächtige keine Fahrerlaubnis hatte.

„Wir würden uns freuen, wenn der gestrige Vorfall einen neuen Trend geschaffen hat“, teilte die Polizei mit: „Neben dem PK 21 stehen flüchtigen Verdächtigen natürlich alle weiteren Polizeikommissariate Tag und Nacht offen.“

Für das Nichttragen des Helms allein hätte der Fahrer keine ernsten Sanktionen zu befürchten gehabt. Zwar gilt bereits seit dem 1. Oktober 1985 eine Helmpflicht für Motorfahrzeuge, die eine Fahrgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometer erreichen können. Das angedrohte Verwarngeld für Zuwiderhandeln beträgt jedoch auch nach der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs zur StVO lediglich 15 Euro.

Für die immer beliebteren Elektroroller, die eine Stadt nach der anderen erobern, gilt noch keine Helmpflicht. Das Tragen eines Kopfschutzes wird von Verkehrsexperten jedoch dringend empfohlen.

TRT Deutsch und Agenturen