Auch Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Munitionsaffäre gegen KSK-Kommandeur. (dpa)
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Im Zusammenhang mit der Munitionsaffäre bei der Bundeswehr-Elitetruppe KSK wird nun auch von der Staatsanwaltschaft in Tübingen gegen den Kommandeur Markus Kreitmayr ermittelt. Es gehe um eine mögliche unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren gemäß Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzbuchs, sagte der leitende Tübinger Oberstaatsanwalt Matthias Grundke am Mittwoch in der baden-württembergischen Stadt. Es gehe um einen Anfangsverdacht, die Ermittlungen in den Fall würden voraussichtlich Monate dauern.

Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzbuchs stellt Strafvereitelung durch Vorgesetzte innerhalb der Bundeswehr unter Strafe. Demnach machen sie sich strafbar, wenn sie mögliche Straftaten von Untergebenen nicht untersuchen oder den zivilen Strafverfolgungsbehörden melden, um diese vor Ermittlungen zu bewahren. Die Bundeswehr selbst leitete intern bereits ein Verfahren gegen Kreitmayr ein.

In der Affäre geht es um eine sogenannte Munitionsamnestie für Soldaten, die der Brigadegeneral im vergangenen Jahr anordnete. KSK-Mitglieder erhielten die Möglichkeit, unerlaubt gehortete Munition aus Armeebeständen ohne weitere Strafen zurückzugeben. Von Ende März bis Ende April 2020 tauchten dadurch laut Berichten offenbar tausende Schuss Munition und wohl auch Handgranaten auf.

Das im baden-württembergischen Calw stationierte KSK war bereits zuvor durch rechtsextreme Vorfälle in die Schlagzeilen geraten. Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) löste deshalb bereits im vergangenen Jahr eine Kompanie der Einheit auf. Im Sommer will sie eine Grundsatzentscheidung über die Zukunft der Elitetruppe fällen. Während der laufenden Ermittlungen zur Munitionsaffäre bleibt Kreitmayr weiter im Amt.

Über die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen berichteten am Mittwoch zuerst die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland berichtet. „Wir sind erst am Anfang“, sagte Behördenleiter Grundke. In weiteren Ermittlungen müsse nun geprüft werden, ob sich der Anfangsverdacht bestätige. Dabei spiele insbesondere auch eine Rolle, was Kreitmayr mit seiner Maßnahme subjektiv bezweckt habe.


dpa