11.05.2021, Berlin: Prozessbeteiligte stehen vor Beginn der Verhandlung im Gerichtssaal. (dpa)
Folgen

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der Tätowierungen rechtsextremen Inhalts getragen hatte, für wirksam erklärt und seine dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Die Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, erklärte das Gericht am Dienstag zur Urteilsbegründung. Zu einer solchen Eignung gehöre auch die Verfassungstreue.
Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis des als Quereinsteiger eingestellten Lehrers gekündigt, weil dieser noch während aufrechter Tätigkeit eine Tätowierung auf dem Oberkörper trug, die unter anderem den SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift beinhaltete. Außerdem hatte der Mann weitere rechtsextreme Motive wie die sogenannte Wolfsangel und die Schwarze Sonne tätowiert.
Auch die ergänzenden Worte „Liebe Familie“ änderten an der Einschätzung mangelnder Verfassungstreue nichts, erklärte das Gericht. Die zusätzliche Tätowierung war laut Gericht unterhalb des Hosenbunds gestochen und damit regelmäßig nicht zu sehen.
Entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kündigung sei außerdem das Vorliegen eines Kündigungsgrunds zum Kündigungszeitpunkt. Eine spätere Änderung oder Ergänzung der Tätowierungen sei somit nicht maßgeblich, entschied das Gericht.

AFP