Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona (Reuters)
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Zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung hat das schweizerische Bundesstrafgericht in der Vorwoche die 71-jährige Andrea Stauffacher verurteilt. Dies berichten lokale Medien. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Mitbegründerin des militant-linksextremen „Revolutionären Aufbaus“ war unter anderem angeklagt, zusammen mit noch nicht ermittelten Mittätern im Jahr 2017 im Zürich 40 Feuerwerksraketen gegen das Generalkonsulat der Republik Türkei geschossen zu haben.

„Revolutionärer Aufbau“ bekennt sich offen zur Gewalt

Stauffacher, die schon im Teenageralter Kontakt zu einschlägigen Gruppierungen in Italien und der Schweiz aufgebaut hatte, ist in der Eidgenossenschaft weit über die Szene hinaus bekannt. Durch politisch motivierte Straf- und Gewalttaten war die ausgebildete Sozialpädagogin wiederholt und über fünf Jahrzehnte hinweg aufgefallen.

Im Laufe ihres „politischen Engagements“ hatte sich Stauffacher unter anderem gerichtliche Verurteilungen wegen Landesfriedensbruchs, Sprengstoff- und Brandanschlägen sowie Beleidigungen, Drohungen und Gewaltakte gegen Polizeibeamte eingehandelt. Der „Revolutionäre Aufbau“ bekennt sich offen dazu, Handlungen dieser Art als legitim im „revolutionären Kampf“ zu betrachten.

Bundesanwaltschaft zögerlich hinsichtlich einer Anklage

Dennoch war der Verfolgungsdruck auf die Linksextremistin im Zusammenhang mit dem Angriff auf die diplomatische Einrichtung der Türkei enden wollend. Wie unter anderem die in Basel erscheinende „BZ“ schreibt, wollte die Bundesanwaltschaft ursprünglich auf eine Anklage verzichten.

Die Bundesermittler stuften die Indizien als zu schwach ein, obwohl sich Stauffachers DNA-Spuren auf einem Holzstab fanden, der zur Abschussvorrichtung gehörte und es sogar ein Bekennerschreiben des „Revolutionären Aufbaus“ gab.

Darin erklärten die Linksextremisten, dass sie mit dem Angriff auf die diplomatische Vertretung gegen die Teilnahme türkischer Regierungsvertreter am Weltwirtschaftsforum in Davos reagieren wollten. Die Türkei führte damals eine Antiterroroperation gegen Zellen von Daesh und PKK/YPG im Norden Syriens.

Linksextremistin war einschlägig vorbestraft und es gab ein Bekennerschreiben

Die Bundesanwaltschaft argumentierte, dass theoretisch auch andere Täter Stauffachers Handschuhe benutzt haben könnten. Die Türkei beharrte jedoch auf einer gerichtlichen Aufarbeitung der damaligen Ereignisse. Zum einen habe die Tat einen terroristischen Hintergrund gehabt, zum anderen sei Stauffacher einschlägig vorbestraft. Sie hatte auch schon an einem ähnlichen Anschlag auf ein spanisches Konsulat teilgenommen.

Zum anderen sei ihr die Teilnahme an einem – am Ende missglückten – Sprengstoffattentat auf ein Polizeigebäude nachgewiesen worden. Die Anklage erfolgte wegen des Angriffs auf das Konsulat sowie weiterer, davon unabhängiger politisch motivierter Straftaten.

Stauffacher selbst boykottierte die Verhandlung, weil sie der „Justiz des bürgerlichen Staates“ nicht Folge leisten wolle. Stattdessen beteiligte sie sich an einem Aufmarsch in Zürich, der sie wieder in die nähe des türkischen Konsulats führte. Diesmal blieb die gewaltbereite Linksextremistin aber friedlich.

Auf Anfrage von TRT Deutsch wollte sich das Bundesstrafgericht nicht zu den Strafzumessungsgründen sowie zu der Frage äußern, ob die Beweisaufnahme auch noch Erkenntnisse über nähere Beziehungen Stauffachers ins PKK-Umfeld erbracht habe.

TRT Deutsch