Die EU-Kommission hat wegen mehrerer Kartellrechtsverstöße eine millionenschwere Geldbuße gegen die Deutsche Bahn (DB) verhängt. Das Unternehmen habe sich im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der belgischen Bahn SNCB bei Kundenanfragen abgestimmt, erklärte die Brüsseler Behörde am Dienstag. Die DB habe im Rahmen eines Vergleichs der Zahlung von gut 48 Millionen Euro zugestimmt.
Die Kommission sehe es als erwiesen an, dass die drei Unternehmen sich „gegenseitig höhere Preisangebote verschafft“ hätten, was nach den Wettbewerbsvorschriften der EU verboten sei, erklärte die Behörde. Zwischen ÖBB und DB gab es diese Absprachen demnach von Ende 2008 an bis April 2014. Die SNCB war ab Ende 2011 beteiligt.
Den Österreichern wurde nach Kommissionsangaben unter Anwendung der Kronzeugenregelung ihre Geldbuße in Höhe von 37 Millionen Euro in vollem Umfang erlassen. Auch die Deutsche Bahn und die SNCB profitierten demnach wegen ihrer Zusammenarbeit mit den Wettbewerbshütern bei den Ermittlungen von Ermäßigungen. Die Belgier müssen am Ende noch 270.000 Euro Strafe zahlen.
Bei der Festsetzung der Höhe der Strafe berücksichtigte die Kommission nach eigenen Angaben die betroffenen Umsätze der Unternehmen, die Schwere der Zuwiderhandlung, die Größe des jeweiligen Marktes und die Dauer der Kartellbeteiligung. Im Fall der DB erhöhte Brüssel die Strafe zudem um 50 Prozent, weil es sich „um einen Wiederholungsfall handelt“: 2012 musste das Unternehmen bereits eine Millionenstrafe wegen Kartellbeteiligung im Güterverkehr zahlen.
20 Apr. 2021
Kartellrechtsverstöße: Deutsche Bahn zahlt 48 Millionen Euro
Wegen grenzüberschreitender Kartellrechtsverstöße muss die Deutsche Bahn 48 Millionen Euro an Geldbuße bezahlen. Die DB sowie die österreichische und belgische Bahn hätten zusammengewirkt, um sich höhere Preisangebote im Güterverkehr zu sichern.
AFP
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