Sedef Kabaş (AA)
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Es ist nicht das erste Mal, dass Sedef Kabaş durch „Hate Speech“ in Erscheinung tritt. Im Januar 2016 hatte sie in einem Beitrag einen Bombenanschlag in Istanbul und den Terror verherrlicht: „Explosion am Sultanahmetplatz. Schritt für Schritt Terror. Wenn Istanbul nicht getroffen wird, wird die Türkei nicht erwachen.“ Erst Terror und Schrecken in der Metropole Istanbul würden die Türkei vermeintlich zur Besinnung bringen und politische Veränderungen hervorrufen, so die krankhafte Ansicht der TV-Journalistin. Bei dem verheerenden Anschlag der DAESH vom 12. Januar 2016 kamen 13 Personen ums Leben. Für Kabaş war dies eine willkommene Gelegenheit für eine Generalabrechnung mit der türkischen Regierung.

Kabaş hetzt immer wieder

Nun nutzte Kabaş erneut eine Gelegenheit für ihre regierungsfeindlichen Parolen. Während eines Fernsehprogramms zitierte sie ein altes Sprichwort: „Wenn ein Ochse in einen Palast einzieht, wird er nicht König, sondern der Palast wird zum Stall.“ Die 52-Jährige nutzte die Sendung dafür, ihrer aufgestauten Wut gegen die türkische Regierung freien Lauf zu lassen, und polarisierte die Gesellschaft durch ihre Hassrede („Hate Speech“) weiter. Am 21. Januar 2022 wiederholte Kabaş das Sprichwort auf Twitter.

Auch in Deutschland gilt die Beleidigung des Bundespräsidenten als Straftat

Kritik ist akzeptabel. Gerade wenn eine Person ein öffentliches Amt oder einen öffentlichen Beruf bekleidet, sollte Kritik gestattet sein. Beleidigungen von Repräsentanten des Staates gelten aber nicht nur in der Türkei als Straftatbestände, sondern werden in den meisten Staaten dieser Welt juristisch geahndet. So gilt die Beleidigung des Präsidenten in der Türkei als ein Straftatbestand, der mit Haftstrafen zwischen einem und vier Jahren geahndet wird. Auch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten in Deutschland ist in § 90 StGB unter dem Titel Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates unter Strafe gestellt. Darin heißt es:

„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.“

Wie geht Deutschland mit Hate Speech um?

Des Weiteren werden in Deutschland immer wieder Menschen aufgrund von Hetze und Beleidigungen von Repräsentanten verurteilt. So wie Christoph K., der in Berlin die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Facebook beleidigte und ihre gewaltsame Absetzung forderte. Ein anderer Mann wurde durch das Bochumer Amtsgericht aufgrund der Aufforderung, Merkel öffentlich zu steinigen, zu einer Strafe von 80 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. In einem weiteren Fall wurde ein Augsburger Polizist im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 4400 Euro verurteilt. Der Beamte hatte auf seinem öffentlich sichtbaren Facebook-Profil das Gesicht der Grünen-Politikerin und damaligen Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth mit einem Pferdehintern verglichen. „Das geht zu weit“, entschied die Richterin Rita Greser. Ebenso wurde ein Mann für die Beleidigung der Grünen-Politikerin Renate Künaststrafrechtlich verurteilt. Auch der Moderatorin und Komikerin Enissa Amani drohte eine Freiheitsstrafe wegen Beleidigung des bayerischen AfD-Politikers Andreas Winhart. Ursprünglich sei die Entertainerin zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt worden, die sie allerdings nicht zahlen wollte. Aus diesem Grund sollte sie für 40 Tage ins Gefängnis. Die 37-Jährige hatte über Twitter bekanntgegeben, ihr liege ein Haftbefehl vor. Eine andere Beleidigung sorgte im September 2021 international für Aufsehen. In dem Fall, der unter dem Begriff „Pimmelgate“ bekannt wurde, hatte ein Mann den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) als „Pimmel“ beschimpft. Daraufhin gab es eine Razzia durch sechs Polizeibeamte in der Wohnung des Mannes.

Kritik ist kein Freibrief zur Hetze

Kritik sollte bestimmte Höflichkeitsgrenzen nicht überschreiten. Kritik ist aber auch kein Freibrief zu Beleidigung und übelster Hetze. Kabaş ist zudem durch ihre früheren Äußerungen, die den inneren Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohten, vorbelastet. Leider hat die Dame auch jetzt wieder ihre Grenzen überschritten. Ihre niederträchtige Ausdrucksweise ist inakzeptabel. Das bedeutet nicht, dass Künstler, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens keine Kritik äußern oder Einwände vorbringen dürfen. Aber die Äußerung von Kritik sollte bestimmten Mindeststandards an Manieren und Respekt genügen. Diese arrogante Art und die fehlenden Stilformen einer Person sind aufs Schärfste zu verurteilen.

Tendenziöse Berichterstattung und Versuch der Einflussnahme durch „Deutsche Welle“

Fraglich bleibt bei derartigen Ereignissen das eifrige Engagement sogenannter Auslandssender wie der Deutschen Welle (DW), wenn es um negative Berichterstattung und verzerrte Falschberichte über die Türkei geht. Bei destruktiven Meldungen aus der Türkei befindet sich der Sender an vorderster Stelle. Aber damit nicht genug: Durch tendenziöse Berichterstattung versucht die „Welle“ immer wieder, laufende Prozesse in ihrem Sinne zu beeinflussen. Gerade die Türkei-Redaktion versteht Manipulation als ein Handwerkszeug ihrer journalistischen Tätigkeit. In Russland beispielsweise werden einige Auslandssender, da sie aus dem Ausland finanziert werden, als „ausländische Agenten“ eingestuft. Der russische Außenminister Lawrow könnte auch die Deutsche Welle bald in diese Liste aufnehmen. Es ist kein Geheimnis, dass die Deutsche Welle als ein Propagandainstrument Berlins dient und in vielen Ländern der Welt in der Kritik steht. Wie eine wissenschaftliche Studie feststellte, verbreitet der Sender seit geraumer Zeit im Auftrag des deutschen Staates Desinformationen und tendenziöse, türkeifeindliche Berichte. Eine unabhängige Presse sieht anders aus.

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