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Walter Hallstein: Die Türkei gehört zu Europa

Bei einer Rede anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei am 12. September 1963 in Ankara betonte der erste Kommissionspräsident der EWG, Walter Hallstein, die Zugehörigkeit der Türkei zu Europa. Seit der Ansprache Hallsteins, der vom früheren Bundeskanzler Helmut Kohl einst als „echter Europäer“ bezeichnet wurde, sind fast 60 Jahre vergangen, und heute sind sich führende EU-Mitgliedsstaaten uneins darüber, ob sie die Türkei als „Partner“, „Konkurrenten“ oder „Gegner“ betrachten sollen.

EU uneins über die Beziehungen zur Türkei

Vor allem Frankreich, Griechenland, Südzypern und Österreich stehen einer EU-Vollmitgliedschaft Ankaras ablehnend gegenüber. Eine andere Gruppe von EU-Staaten wie zum Beispiel Deutschland bewertet die Beziehungen zur Türkei eher pragmatisch, und die Politik gegenüber der Türkei ist eher von Rationalität geprägt, die auch die strategischen Interessen der EU in der Region mitberücksichtigt. Dieser Ansatz wurde beim letzten EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Dezember letzten Jahres deutlich, als Deutschland sich gegen Sanktionen gegenüber der Türkei wegen der Erdgaserkundungen türkischer Forschungsschiffe in der Ägäis und im östlichen Mittelmeer aussprach und die wegen der Bemühungen um Entspannung des Erdgasstreits zunächst nicht verhängt wurden.

Damit konnte sich Berlin gegen Forderungen der französischen und griechischen Regierung durchsetzen, die Strafmaßnahmen gegen die Türkei gefordert hatten. Neben Deutschland sprachen sich vor allem Italien, Spanien und Malta gegen Sanktionen aus. Dagegen herrscht weitgehender Konsens in der EU darüber, dass es sich bei der Türkei um einen geopolitischen Akteur handelt. Wie bereits dargelegt, herrscht unter den Mitgliedsstaaten Dissens darüber, ob man mit Ankara als „Partner“ oder als „Konkurrent“ die bereits existierenden Beziehungen vertiefen soll. Unabhängig davon kommt den Beziehungen EU-Türkei aus politischer, ökonomischer sowie sicherheitspolitischer Sicht eine gewisse strategische Rationalität zu.

Westorientierung der Türkei ist Staatsräson

Trotz der konfliktbeladenen Vergangenheit und dem von Spannungen geprägten vergangenen Jahr gibt es Hoffnung auf eine Verbesserung der gegenseitigen Beziehungen. Statt sich gegenseitig misstrauisch zu beäugen, sollten sowohl die EU als auch die Türkei die Annäherung als Möglichkeit begreifen, die Zusammenarbeit zu vertiefen. Die von Präsident Erdoğan Ende letzten Jahres getätigte Äußerung zur Zugehörigkeit der Türkei zu Europa darf nicht als Abkehr von der bisherigen Politik seiner Regierung bezüglich eines EU-Beitritts verstanden werden, sondern als Fortsetzung der von Staatsgründer Atatürk betriebenen Politik der Westorientierung.

Gegensätzliche Interessen in der Region

Seit der Regierungsübernahme der AK Partei 2002 hat diese im Einklang mit den EU-Beitrittskriterien zahlreiche politische und wirtschaftliche Reformen umgesetzt. Türkische Regierungen haben immer wieder die Zugehörigkeit der Türkei zur westlichen Wertegemeinschaft hervorgehoben. Mit der Zunahme der Wirtschaftskraft und dem Erstarken in militärischer Hinsicht gelang es der Türkei, ihre strategischen und politischen Interessen in der Region, insbesondere im Nahen Osten, im Kaukasus, im östlichen Mittelmeer, in Afrika und auf dem Balkan auszubauen. Es bestehen jedoch, wie auch der Türkei-Bericht der EU-Kommission vom letzten Jahr konstatiert, gegensätzliche Positionen zu den Konflikten in Syrien, im südlichen Kaukasus, im östlichen Mittelmeer und vor allem in Libyen.

EU ignoriert Seerechtskonvention der Vereinten Nationen

Die EU-Kommission verlangt von Ankara die Umsetzung des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, „einschließlich der Beschränkungen bei den direkten Verkehrsverbindungen mit Zypern“ und eine „Normalisierung der Beziehungen zur Republik Zypern“. Die Türkei unterhält keine diplomatischen Beziehungen zur griechischen „Republik Zypern“ und erkennt diese nicht an. Die türkische Regierung verweist auf die ungelöste Zypernfrage und den Garantievertrag von 1959, der neben der Türkei auch Griechenland und Großbritannien ein Interventionsrecht in Zypern einräumt. Im Rahmen des Garantievertrags sieht sich die Türkei als Schutzmacht der Zyperntürken und lehnt einseitige Änderungen zugunsten der Zyperngriechen ab. Die Forderung der EU gegenüber der Türkei nach Einstellung von „Provokationen“ im östlichen Mittelmeer ignoriert Artikel 55 und 57 der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen, wonach Küstenstaaten von der Küstenlinie des Meeres 200 Seemeilen als ausschließliche Wirtschaftszone nutzen können.

Konrad-Adenauer-Stiftung: Großteil der EU-Finanzmittel kommt Flüchtlingen zugute

Seit 2016 existiert ein Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei, wobei das Ziel der Übereinkunft darin besteht, die illegale Migration in die EU zu minimieren. Vertragsgemäß muss ein Flüchtling, der in den EU-Staaten kein Asyl erhalten hat und sich in Griechenland aufhält, wieder in die Türkei abgeschoben werden. Im Gegenzug haben sich die EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, dementsprechend jeweils einen syrischen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen. Die EU unterstützt die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise mit 6 Mrd. Euro, wobei ein Großteil der Finanzmittel nach einem Bericht der Konrad-Adenauer-Stiftung nicht in den türkischen Staatshaushalt fließt, sondern an nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen (NGO), welche die Flüchtlinge vor Ort unterstützen. Die Türkei trägt die Hauptlast bei der Versorgung der Flüchtlinge aus Syrien.

Zunahme der Wirtschaftsbeziehungen

In wirtschaftlicher Hinsicht sind die Beziehungen stetig gewachsen. Unternehmen in den EU-Staaten konnten 2017 Waren und Dienstleistungen im Wert von 84,8 Mrd. Euro in die Türkei exportieren, was 2018 auf 77,1 Mrd. und 2019 auf 74 Mrd. Euro zurückging. Türkische Unternehmen konnten 2017 Produkte im Wert von 69,8 Mrd. Euro in die EU-Staaten exportieren, wobei sich der Exportwert 2018 auf 76,2 Mrd. und 2019 auf 80,1 Mrd. Euro erhöhte. Im EU-Kommissionsbericht von 2020 wird die Türkei als sechstgrößter Handelspartner der EU aufgeführt, und umgekehrt sind die EU-Mitgliedsstaaten der größte Markt für türkische Exportgüter.

70 Prozent der ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei stammen aus dem EU-Raum. Eine entsprechende Anpassung des rechtlichen Rahmens der bestehenden Zollunion fordert nicht nur die türkische Regierung, sondern auch der Bundesverband der deutschen Industrie in einem Positionspapier. Nach Prognosen des Finanzunternehmens Standard Chartered Bank wird die Türkei im Jahre 2030 die fünftgrößte Volkswirtschaft der Welt werden und damit Länder wie Japan, Deutschland und Russland überholen. Die Banker prognostizieren für die Türkei 2030 ein BIP von 9,1 Billionen Dollar. Auf den ersten Rang kommt demnach China, gefolgt von Indien und den USA.

Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei haben eine lange Tradition. Dennoch wartet die Türkei seit Unterzeichnung des Assoziationsabkommens von 1963 auf einen EU-Beitritt. Die derzeitigen Gespräche zwischen der EU und der Türkei sind ermutigend und sollten trotz Meinungsverschiedenheiten weitergeführt werden. Ein weiterer Faktor sind die Vereinigten Staaten, zumal sich die EU-Staaten beim letzten Treffen der Staats- und Regierungschefs vor dem Amtsantritt Joe Bidens darauf verständigt hatten, von der neuen US-Administration Impulse bzw. eine engere Abstimmung für die zukünftigen Beziehungen zur Türkei zu erwarten. Sowohl in der EU als auch in der Türkei ist die Rede von einem strategischen Partner. Bei den Themen Wirtschaft, Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung sowie Flüchtlingspolitik sind Möglichkeiten des Ausbaus der Zusammenarbeit vorhanden. Als größtes Hindernis für eine Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei muss derzeit wohl das mangelnde Vertrauen gelten.

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