Archivebild: Debatte um Islam-Landkarte in Österreich (AA)
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Zu Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus wird aktuell intensiv geforscht. Dabei zeigt sich, dass es im Vergleich dazu nicht genügend Studien darüber gibt, ob die bestehenden Mechanismen zum Schutz vor Fremdenfeindlichkeit bekannt sind und ob Diskriminierungen ausgesetzte Migranten diese in Anspruch nehmen. Dabei können Betroffene als Resultat der Konventionen und internationalen Vereinbarungen, die Österreich im nationalen Recht umgesetzt hat, auch mit der Unterstützung von NGOs im Land sowohl Beratungsleistungen als auch rechtliche Unterstützung bei Verletzungen ihrer Rechte in Anspruch nehmen. Das Wissen um die Mechanismen zur Geltendmachung von Rechten in Fällen, in denen Grundrechte verletzt werden, ist besonders wichtig für Arbeitnehmer und Menschen mit Migrationshintergrund.

Das Bewusstsein für die Geltendmachung von Rechten muss geschärft werden

Es ist notwendig, dass insbesondere Migranten sich ihrer Rechte bei Übergriffen und Verletzungen ihrer Grundrechte bewusst werden und daraus gemeinsame Handlungsnormen erwachsen. So können sie Vorurteilen aktiv entgegentreten, die sie beispielsweise als potenzielle Kriminelle abstempeln, und durch das Eintreten für ihre Rechte das eigene Selbstbewusstsein stärken. Denn wer seine Rechte kennt und den Kampf gegen Vorurteile eingeübt hat, wird besser auf rassistische und diskriminierende Diskurse reagieren können, die mit der eigenen Existenz begründet werden. Bedenkt man, dass zwei von drei Migranten Diskriminierungserfahrungen gemacht haben, wird deutlich, welche Dimensionen Diskriminierungen erreicht haben. Entsprechend nimmt die Zahl der Menschen, die wegen ihrer ethnischen Herkunft im Berufs- und Bildungswesen benachteiligt werden, von Tag zu Tag zu. Gesellen sich dann noch Politiker hinzu, beginnt dieses Problem unlösbar zu werden. Trotz des Aufkommens einer rechtspopulistischen Rhetorik gibt es dennoch auch eine öffentliche und zivilgesellschaftliche Diskriminierungsbekämpfung mit einer langen Tradition. Nationales wie internationales Recht machen unmissverständlich deutlich, dass Diskriminierung zu ahnden ist.

Nationale und internationale Vereinbarungen, denen Österreich beigetreten ist

Diskriminierung ereignet sich in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, von der Grundschule bis hin zur Universität, von der Bewerbung bis hin ins Arbeitsleben, von der Wohnungssuche bis hinein ins soziale Leben. An dieser Stelle könnten zahlreiche Beispiele für Diskriminierung, die in Österreich allgegenwärtig ist, aufgeführt werden. Dabei hat Österreich wie viele andere Staaten auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen ratifiziert. Gleichzeitig ist das Land als Vertragsstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet, die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen. Auch die im österreichischen Recht verankerten Grundrechte und Rechtsnormen schützen jedes Individuum vor Rechtsverletzungen. Nichtregierungsorganisationen, Menschenrechtsorganisationen und auch Gewerkschaften, die zur Sicherung dieser Rechte in Anspruch genommen werden können, bieten eine Infrastruktur, die von Menschen auf unterschiedlichsten Ebenen in Anspruch genommen werden kann, unabhängig davon, ob sie Staatsbürger des Landes sind oder nicht. Die Bekämpfung von Diskriminierungen ist sowohl in der EU-Gesetzgebung als auch im österreichischen nationalen Recht fest verankert.

Unterstützung durch Zivilgesellschaft und staatliche Einrichtungen ist verfügbar/möglich

Neben den geltenden Rechtsnormen und den staatlichen Institutionen zur Bekämpfung der Hasskriminalität wirken wie dargelegt auch Nichtregierungsorganisationen am Kampf gegen Diskriminierung mit. Dabei spielen insbesondere Institutionen, die Zahlen und Fakten zu entsprechenden Beschwerden sammeln und weiterreichen, rechtliche Unterstützung bieten und Aufklärungsarbeit leisten, eine bedeutende Rolle im Kampf gegen Diskriminierung. Auch offenbart eine eingehende Prüfung der Situation in Österreich, dass sich Menschen schwer damit tun, sich an Einrichtungen wie beispielsweise die „Gleichbehandlungsstelle“ zu wenden, mit einem auf den ersten Blick sehr weit gefassten Aufgabenbereich, die aber in der Praxis, aufgrund langwieriger bürokratischer Prozesse, ihre Funktionen nicht genügend erfüllen kann, oder an Nichtregierungsorganisationen, denen ideologische Voreingenommenheit vorgeworfen wird. Dennoch gibt es zahlreiche Angebote für die rechtliche und psychologische Unterstützung der Opfer von Diskriminierung, die von staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen vorgehalten werden.

Wenige Beschwerden von diskriminierten Migranten

Es wird als wichtig angesehen, dass Migranten, die Diskriminierungserfahrungen machen, diese bei den zuständigen Institutionen öffentlich machen und amtlich registrieren lassen, um einerseits die Rechte des Einzelnen zu schützen und darüber hinaus Eingang in internationale Statistiken zu finden. Dabei geht man davon aus, dass die Zahl der Übergriffe gegen Migranten zwar kontinuierlich zunimmt, aber nur ein Bruchteil davon erfasst wird und die österreichischen Behörden bislang keinen wirksamen Schutz bieten. Dieser Umstand scheint nicht nur mit dem mangelnden Wissen über bestehende Institutionen und Schutzmechanismen zusammenzuhängen, sondern auch mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber staatlichen Institutionen und der Justiz. Die Opfer melden keine diskriminierende Behandlung, der sie beispielsweise in ihrem Arbeits- oder Sozialleben ausgesetzt sind, weil sie glauben, dass es nichts bewirken wird, wenn man sich bei den zuständigen Stellen beschwert und Gerichtsverfahren nur Kosten verursachen. Interessanterweise mangelt es selbst wichtigen im Land lebenden NGO-Vertretern, Politikern und auch Journalisten an Wissen über grundlegende Schutzmechanismen und einschlägige Gesetze bezüglich der Thematik. Bevor Betroffene sich an die Gerichte wenden, sollten sie in den Genuss kostenloser Rechtsberatung und Unterstützung bei der Verfolgung der Gerichtsverfahren kommen. Diskriminierende Handlungen werden im österreichischen Recht grundsätzlich finanziell sanktioniert. Dabei fallen aber die Strafen etwa bei diskriminierenden Stellenanzeigen eher gering aus.

Anlaufstellen müssen erweitert und rechtliche Unterstützung angeboten werden

Die im Land lebenden Menschen mit Migrationshintergrund klagen im Allgemeinen über die Fremdenfeindlichkeit in Österreich, melden ihre Erfahrungen jedoch nicht den zuständigen Einrichtungen. Dabei würde selbst eine rechtliche Verfolgung vor Gericht eine Lösung der Problematik erleichtern. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere nichtstaatliche Stellen ihre rechtliche Beratungskompetenz ausbauen und die Mechanismen zur Bekämpfung von Diskriminierung darlegen. Es ist aber von entscheidender Bedeutung, dass die in Österreich lebenden Migrantinnen und Migranten über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden und wissen, wie sie bei Diskriminierungserfahrungen vorgehen sollten.

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