Im Fall einer Sabotage an der ICE-Schnellstrecke zwischen Frankfurt und Köln hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung wegen versuchten Mordes für rechtskräftig erklärt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden sei verworfen worden, „weil dessen Überprüfung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat“, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit.
Der damals 52-Jährige war im Frühjahr dieses Jahres wegen versuchten Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte ein Jahr zuvor, im März 2020, bei Niedernhausen Schrauben von den Schienen abmontiert, um einen Zug entgleisen zu lassen.
Die Katastrophe wurde schließlich dadurch verhindert, dass mehrere Lokführer ein seltsames Verhalten ihrer ICE meldeten. Die Strecke wurde sofort gesperrt. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits über 400 Züge mit einem Tempo von bis zu 300 Kilometern pro Stunde über die lose Schiene gedonnert. Ein Sachverständiger berechnete in dem Prozess in Wiesbaden, dass es nur noch wenige Züge gebraucht hätte, bis ein ICE entgleist wäre - und das in der Nähe einer Brücke und einer Tunneleinfahrt.
28 Dez. 2021
Urteil bestätigt: Fast zehn Jahre Haft für Sabotage an ICE-Schnellstrecke
Das Bundesgerichtshof hat ein Urteil im Fall der Sabotage an einer ICE-Schnellstrecke bestätigt. Damit ist der Schuldspruch gegen einen 53-Jährigen wegen versuchten Mordes rechtskräftig. Der Angeklagte muss für neun Jahre und zehn Monate in Haft.
dpa
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