Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. muss weiterhin in U-Haft bleiben. Das entschied das OLG Frankfurt/Main.  (dpa)
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Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. bleibt in Untersuchungshaft. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt lehnte am Montag den Haftprüfungsantrag ab. Der Haftbefehl bleibe weiterhin bestehen, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller. Die Hauptverhandlung habe nichts ergeben, „was eine Bewertung zu Ihren Gunsten verändert hätte“, sage er dem 33 Jahre alten Angeklagten. In der Verhandlung am Montag machte die Verlobte von A. von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Für den Nachmittag wurde kurzfristig die Mutter des Angeklagten als Zeugin geladen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, Anschläge auf Politiker geplant zu haben. Der derzeit vom Dienst freigestellte Bundeswehrsoldat legte sich zudem eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zu - aus Sicht der Ankläger, um den Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge zu richten und das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern. A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Was er mit der Waffe plante, ist bislang nicht bekannt. A. war im vergangenen Februar erneut festgenommen worden und ist seitdem in Untersuchungshaft. Er hatte sich seit November 2017 auf freiem Fuß befunden.

dpa