Sendeverbot in Deutschland: RT DE reicht Klage ein (AFP)
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Das vom russischen Staat finanzierte deutschsprachige Fernsehprogramm RT DE hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Sendeverbot in Deutschland eingereicht. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Freitag den Eingang der Klage, die sich gegen eine Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) richtet. Zusätzlich habe der Sender einen Eilantrag angekündigt. Obwohl die Landesmedienanstalten am 1. Februar entschieden hatten, dass RT DE aufgrund einer fehlenden medienrechtlichen Zulassung seine Verbreitung in Deutschland einstellen muss, kann das Programm auf der Internetseite von RT DE derzeit weiterhin auch in Deutschland empfangen werden.

Lizenz in Serbien erhalten

Die Betreibergesellschaft RT DE Productions beruft sich darauf, dass die russische Organisation TV Novosti, zu der RT gehört, am 6. Dezember in Serbien eine Lizenz für die Kabel- und Satellitenübertragung erhalten habe. Diese Lizenz sei rechtmäßig im Einklang mit den Bestimmungen des „Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen“ beantragt und genehmigt worden. Somit könne das Programm auch in anderen Unterzeichnerstaaten übertragen werden. Die Medienanstalten argumentieren, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin das Programm RT DE in eigener inhaltlicher Verantwortung veranstalte. Somit sei RT DE gemäß Medienstaatsvertrag ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm. Eine Zulassung sei aber weder erteilt noch beantragt worden. Am 17. Dezember hatte die MABB als örtlich zuständige Medienaufsicht ein medienrechtliches Verfahren eingeleitet. Ob und wie die Aufsichtsbehörde dagegen vorgehen will, dass RT DE weiter sendet, wollte eine Sprecherin bisher auf epd-Anfrage nicht sagen, bestätigte aber, dass Bescheide der MABB „sofort vollziehbar“ seien.

Russland reagiert mit Schließung von DW-Büro in Moskau

Der Satellitenbetreiber Eutelsat hatte die Verbreitung von RT DE über seinen Satelliten Eutelsat 9B am 22. Dezember eingestellt, die Ausstrahlung über den Satelliten 16A läuft aber weiter. Die Unternehmenspressestelle in Paris erklärte dazu: „Das auf Eutelsat 16A übertragene Signal ist ein rein technisches Signal, das nicht für den Empfang durch Fernsehzuschauer bestimmt ist.“ Weitere Angaben wollte das Unternehmen dazu nicht machen. Die russische Regierung reagierte am 3. Februar mit Maßnahmen gegen den deutschen Auslandssender Deutsche Welle (DW) auf die Entscheidung der MABB. Die DW darf in Russland nicht mehr senden und musste ihr Korrespondentenbüro in Moskau schließen. Der deutsche Verfassungsschutz zählte den deutschen Ableger von RT (früher „Russia Today“) in seinem Jahresbericht 2019 zu den „wichtigsten Akteuren“ der „russischen Einflussnahme“ in Deutschland.

epd