Rassistische Beamte bei der Polizei? Behörde verweigert Auskunft (Symbolbild) (dpa)
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Der Privatsender Radio Dreyeckland hat die Polizeibehörde in Freiburg bei Breisgau wegen Verweigerung von Informationen verklagt. Das Freiburger Verwaltungsgericht gab jetzt der Polizeibehörde recht. Dabei schreibt der Medienstaatsvertrag einen umfangreichen Auskunftsanspruch von Rundfunkstationen gegenüber Behörden vor, berichtete „Neues Deutschland“ (nd).

Der Sender habe Fragen zu einem Vorfall vom 12. Juni bei dem ein rassistischer Mob einen lettischen Staatsbürger durch die Straßen gejagt haben. Auch zwei Polizeihauptkommissare sollen mutmaßlich daran beteiligt gewesen sein. Bei der Hetzjagd sollen sie unter anderem „Ausländer raus“, „Scheißkanake“ und „Nächste Woche erschieße ich dich“ gerufen haben.

Das Opfer habe später zwei Polizeihauptkommissare identifiziert: Einen als den Haupttäter und den zweiten als Zeuge. Das zuständige Polizeipräsidium bestätigte das inzwischen, verweigert aber die Auskunft zu dem Sachverhalt.

Schlechte Entscheidung für Betroffene und Pressefreiheit

Das Gericht bestehend aus drei Berufsrichtern entschied mit Beschluss vom 5. August die Auskunftsverweigerung als rechtmäßig. Begründung: Der Schutz der Persönlichkeit eines Polizeibeamten stehe der Erteilung weiterer Auskünfte durch das Polizeipräsidium entgegen.

Derzeit sei laut Kammer noch offen, ob der als Haupttäter Identifizierte „die ihm angelasteten ausländerfeindlichen Äußerungen getätigt“ und ob tatsächlich eine „Hetzjagd“ stattgefunden habe. Eine weitergehende Auskunftserteilung über die beschuldigten Beamten wäre aus Sicht des Gerichts sogar eine „Verletzung der dem Dienstherren gegenüber dem Beamten obliegenden Fürsorgepflicht“.

Nach Ansicht von Radio Dreyeckland verkenne das Gericht klar die Bedeutung der Rundfunk- und Pressefreiheit. Angesichts der Schwere der Vorwürfe überwiege das öffentliche Interesse in diesem Fall eindeutig.

Laut Fabian Kienert von Radio Dreyeckland ist der Beschluss der Verwaltungsrichter „eine schlechte Entscheidung für Betroffene von rassistischem Polizeihandeln und für die Pressefreiheit“. Innerhalb von zwei Wochen kann der Sender Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.

TRT Deutsch