Symbolbild: Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit. (dpa)
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Der Report „Recht gegen Rechts“ erhebt schwere Rassismus-Vorwürfe gegen das Bremer Standesamt. Schwarze Frauen aus Ghana und Nigeria stehen demnach unter Generalverdacht, nicht den leiblichen Vater ihres Kindes zu heiraten. Zudem wird pauschal davon ausgegangen, dass sie bereits in ihrem ursprünglichen Heimatland verheiratet sind, wie die Autorin Fatou Sillah in der „Frankfurter Rundschau“ schreibt.

Durch diese Vorgehensweise habe das Bremer Standesamt traurige Berühmtheit erlangt. In dem Bericht sind all jene Fälle erfasst, in denen Frauen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft mit deutschen Männern ein Kind bekommen haben.

Das Bremer Standesamt gehe von vornherein davon aus, dass der Mann, der die Vaterschaft des Kindes anerkennt, nicht der leibliche Vater ist, so die Erfahrungen. Doch rein rechtlich gilt in Deutschland als Vater eines Kindes immer zunächst der Ehemann der Mutter. Solange es einen Ehemann gibt, ist zunächst von gesetzlicher Seite nicht von einem anderen Vater auszugehen. Der biologische Vater ist also nach deutschem Recht nicht automatisch der rechtliche Vater eines Kindes.

Pauschaler Generalverdacht rechtswidrig

Der Verdacht der „missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung“ entsteht laut Gesetz nicht nur durch ein bestimmtes Verhalten, sondern allein aufgrund von Faktoren, auf die die Betroffenen keinen Einfluss nehmen können. Dennoch würden etwa Personen mit ghanaischer Staatsangehörigkeit – Ghana gilt als sicheres Herkunftsland – durch diese Regelung unter Generalverdacht gestellt.

Auch eine geduldete Person kann laut Report nicht ohne weiteres ein Kind mit einem deutschen Staatsangehörigen bekommen, ohne dass der Verdacht des Versuchs einer „missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung“ bestehe.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 10. Februar 2021 entschieden, dass dieser pauschale Generalverdacht rechtswidrig ist.

Auch Scheidungsurkunden stellten Problem dar

Eine weitere Problemzone stellt die Nichtanerkennung von Ledigkeits- und Scheidungsurkungen aus Ghana oder Nigeria dar, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Mütter könnten nicht wirklich beweisen, dass sie nicht verheiratet sind. Denn das ghanaische und nigerianische Urkundenwesen werde von deutschen Behörden als nicht hinreichend zuverlässig bewertet.

In Bremen sind seit der Einführung des Verbots im Jahr 2017 bis einschließlich 2020 16 Vaterschaftsanerkennungen als missbräuchlich eingestuft worden. Der Bremer Flüchtlingsrat schätzt, dass sich derzeit über 200 Familien in einem solchen Verfahren befinden.

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TRT Deutsch