Symbolbild. 14. März 2022, Ukraine, Lwiw: Ein Vater verabschiedet sich von Frau und Kindern, die im Bahnhof von Lwiw (Lemberg) einen Zug in Richtung Polen nehmen. (Others)
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Die Stadt Klosterneuburg bei Wien verbietet einem Ferienhausbesitzer, sein Haus zwei befreundeten Ukrainerinnen als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Es bestehe zu große Hochwassergefahr durch die nahe Donau, so die Begründung der Gemeinde. Die Geflüchteten sollten besser in einer von der Caritas zur Verfügung gestellten Flüchtlingsunterkunft bleiben.

Unterkunftgeber ist nicht Eigentümer des Grundstücks

Das will der Sommerhausbesitzer, den die Tageszeitung „Heute“ unter dem Pseudonym Bernhard zitiert, allerdings nicht. Denn er ist mit den Ukrainerinnen – einer Mutter und ihrer Tochter – befreundet. Die beiden Damen würden sogar fließend Deutsch sprechen.

Bernhard hat bereits mehrere ukrainische Flüchtlinge in Wohnungen in der Wiener City untergebracht, die er sonst als Business-Apartments vermietet. Tausende sind bereits nach Österreich geflüchtet. Zur Vermietung seines Sommerhauses in Klosterneuburg braucht er allerdings die Genehmigung der Gemeinde. Ansonsten droht ihm eine Kündigung seines Pachtvertrags. Er besitzt nur das Haus, nicht aber den Grund, auf dem es steht.

Klosterneuburg hat eigene Flüchtlingsunterkünfte

Das Büro der Stadt Klosterneuburg erteilte ihm eine Absage mit der Begründung, die Hochwassergefahr durch die Nähe zur Donau sei zu groß. Allerdings: Bernhard verbringt seine Wochenenden selbst in seinem Ferienhaus in Klosterneuburg. Das scheint für die Gemeinde kein Problem zu sein.

Von der Stadtgemeinde Klosterneuburg ist ein eigenes Koordinationskomitee gegründet worden, das mit der Caritas zusammenarbeitet. Insgesamt werde man rund 550 Personen in Klosterneuburg einen Platz zum Wohnen bieten. Allerdings möchte Bernhard seine Freunde nicht anderswo unterbringen, wenn sein Haus ohnehin leer steht.

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TRT Deutsch