Symbolbild: Gerichtsurteil. (dpa)
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Am Landesgericht Graz in Österreich wurden zwei Steirer (44 und 39) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt. Sie hatten Nazipartys gefeiert, sogenanntes Hitler-Bier gebunkert und in WhatsApp-Gruppen Videos und Bilder mit Nazi-Inhalten geteilt, wie mehrere österreichische Medien berichten.

Bei Hausdurchsuchungen bei den beiden Männern im Bundesland Steiermark wurden Fotos von Partys in einer Gartenhütte entdeckt, wo die Angeklagten unter anderem uniformiert und mit Hitler-Bart zu sehen sind; flankiert von Flaschen mit Hitler-Etiketten. Hinzu kommen Datenträger mit Massen an Nazi-Bildern. Inhalte waren ein „Blödsinn“

Einer der Angeklagten erklärte laut „Krone.at“ am Montag vor dem Schwurgericht in Graz, dass die von ihm verschickten Inhalte ein „Blödsinn“ gewesen seien. Was er damit meinte: Etwa ein mit Nazi-Marschmusik unterlegtes Porno-Video, in dem ein Mann die Hand in Richtung einer Hakenkreuz-Fahne zum Hitlergruß hebt. Das Video ging versehentlich an die Ex-Partnerin eines Freundes, eine Jüdin – sie erstattete Anzeige.

Vor Gericht zeigten sich die beiden Männer geständig und versuchten ihre Taten mit Mitläuferschaft zu erklären. Das kommentierte der zuständige Richter: „Komisch, dass wir hier, wenn es um das Verbotsgesetz geht, immer nur Mitläufer sitzen haben“. Sein noch nicht rechtskräftiges Urteil lautet: 15 beziehungsweise 12 Monate bedingte Haft plus 18.000 Euro Geldstrafe für den Vorbestraften. Zudem müssen sie einen Besuch des KZ Mauthausen absolvieren.

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TRT Deutsch