Symbolbild: Die Dar-As-Salam-Moschee in Neukölln in Berlin. (dpa)
Folgen

Eine Razzia im November 2020 in der Berliner Dar-As-Salam-Moschee hat sich als unbegründet herausgestellt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ließ eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug bei Corona-Subventionen nicht zur Verhandlung zu. Das bestätigte eine Sprecherin auf Anfrage des „Tagesspiegel“.

ZMD: Geringfügigen Verdacht zum Anlass für Großrazzia gemacht

Bei der Razzia hatten dutzende, teils schwer bewaffnete Polizisten die Räumlichkeiten des Vereins „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) durchsucht. Der Verein hatte laut eigener Aussage 14.000 Euro wegen Spendenausfällen durch den Covid-Lockdown beantragt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, der Verein habe absichtlich falsche Angaben gemacht.

Der Entscheid des Amtsgerichts zeichnet ein anderes Bild. Vereinschef und Imam Mohamed Taha Sabri habe „ausnahmslos richtige und vollständige“ Angaben gemacht, heißt es in der Begründung. Die Prüfung, ob der Verein berechtigt war, Hilfen zu empfangen, könne man nicht dem Antragsteller anlasten. Dies sei Aufgabe der Investitionsbank Berlin (IBB).

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hatte die Polizeirazzia in der Neuköllner Dar-as-Salam-Moschee heftig kritisiert. Die Ermittler hätten einen geringfügigen Vorwurf zum Anlass für eine unverhältnismäßige Razzia genommen, so der ZMD in einer Stellungnahme.

Imam ist erleichtert – doch ein bitterer Nachgeschmack bleibt

Der Imam der Dar-As-Salam-Moschee, Taha Sabri, kommentierte das Urteil wie folgt: „Ich bin froh und erleichtert, aber es bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und der Staatsanwaltschaft hat wieder einmal gezeigt, dass bei Muslim*innen ein anderer Maßstab angelegt wird.“

Vereinsanwalt Johannes Eisenberg bezeichnete die Entscheidung als „wegweisend für alle weiteren Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von Vereinen, die Moscheen betreiben“. Die Generalstaatsanwaltschaft legte gegen die Nichtzulassung der Anklage Beschwerde ein. Für die Entscheidung über diese ist das Landgericht zuständig.

Mehr zum Thema: Islamischer Dachverband kritisiert Polizeirazzia in Neuköllner Moschee

TRT Deutsch