Digitales Rezept einer fiktiven Patientin (dpa)
Folgen

Die Digitalisierung der deutschen Gesundheitsversorgung macht Fortschritte. Und dies nicht nur seit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit dem Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG), dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem daran anknüpfenden Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) viele wichtige Bausteine auf den Weg gebracht hat. Auch die Corona-Pandemie hat zuletzt ihr Übriges dazu beigetragen und sowohl Telemedizin als auch viele weitere Mobile-Health-Entwicklungen hierzulande beschleunigt.

Mit dem E-Rezept, dem elektronischen Rezept, geht die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssektors jetzt in die nächste Runde: Seit 1. Juli 2021 läuft die Testphase des E-Rezepts in der Region Berlin-Brandenburg, bevor dieses dann im 4. Quartal 2021 bundesweit zum Einsatz kommt.

Umgesetzt wird dies durch die gematik, die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, die auch mit dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur (TI) in Deutschland beauftragt ist.

So funktioniert die Einführung des E-Rezepts

Zwar wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 tatsächlich für die Gesundheitsversorger als einzige Verschreibungsform für apothekenpflichtige Arzneimittel verbindlich sein. Doch schon jetzt in der Einführungsphase können Versicherte die E-Rezept-App der gematik unter dem Namen „Das e-Rezept“ kostenfrei in Google Play-Store, Apple App-Store und Huawei AppGallery herunterladen und vorab testen.

Neben der Hauptfunktion, dem digitalen Versand und der Übermittlung von elektronisch signierten Rezepten vom Arzt an das Smartphone des Patienten oder die Apotheke, werden auch Informationen zur Einnahme und Dosierung übermittelt. Um ein E-Rezept einzulösen, zeigen Patienten zukünftig entweder ihren digitalen Rezeptcode aus der App in der Apotheke vor, oder der behandelnde Arzt übermittelt das digitale Rezept vorab an die Apotheke der Wahl.

So sollen Aufwand, Zeit und Wege gespart, die Arzneimitteltherapiesicherheit durch Fehlervermeidung erhöht und das bisherige Rezept in Papierform schließlich abgelöst werden. Voraussetzungen von Patientenseite sind dabei eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die NFC unterstützt, und eine dazugehörige PIN, die gesetzlich Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen können.

Datenschutz und Sicherheit gehen vor
Um die Sicherheit der innerhalb der E-Rezept-App übermittelten Patientendaten zu bestätigen, hat die gematik unlängst mehrere Gutachten zur Datenschutzprüfung in Auftrag gegeben und Anfang Juli der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Demnach wurden die sicherheitstechnischen Voraussetzungen bei der Datenübertragung als datenschutzkonform und gut bewertet und im Rahmen der Telematik-Infrastruktur zugelassen.

Elektronische Patientenakte – schrittweiser Roll-Out

Neben dem E-Rezept steht auch die elektronische Patientenakte (ePA) bereits in den Startlöchern: Bereits zu Jahresbeginn 2021 wurden die deutschen Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte ePA einzuführen, die den Datenaustausch zwischen Patienten und ihren Ärzten ermöglicht.

Bis dato ist die ePA jedoch noch nicht viel mehr als ein „Minimum Viable Product“ (MVP), d.h. eine Basisversion, deren Funktionen erst nach und nach für die Versicherten ausgerollt werden. So stellen die meisten Kassen zum aktuellen Zeitpunkt nur Basisfunktionalitäten in Form einer mobilen ePA-App innerhalb der von der gematik spezifizierten Infrastruktur bereit.

Über sogenannte Konnektoren, die einen sicheren Zugriff gewährleisten, sind die Leistungserbringer – Kliniken, Arztpraxen und Apotheken – an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen und sollen zukünftig Informationen mit der ePA austauschen können. Dies ist jedoch praktisch erst möglich, wenn Ärzte nicht nur technisch, sondern auch rechtlich in die Lage versetzt werden, die Übermittlung der Patientendaten in die ePA zu beauftragen.

Auch hier laufen derzeit noch aktuell Feldtests, und es ist davon auszugehen, dass die Leistungserbringer spätestens im dritten bis vierten Quartal 2021 die ePA auch praktisch befüllen dürfen.

Weil es bis zur gefüllten Akte mit vielseitigen Funktionen noch ein kleines Stück Weg ist, stellen einige Kassen ihren Versicherten in der ePA-Basisversion schon Selbstmanagement-Funktionen wie Impf- und Vorsorgeempfehlungen, Medikationspläne und Abrechnungsdaten bereit.

Ist die übrigens freiwillige ePA dann einmal vollumfänglich nutzbar, können deutsche Patienten damit ihre Gesundheitsdaten eigenständig verwalten, u.a. persönliche Dokumente und Befunde zur Einsicht für Ärzte und Behandler freigeben und festlegen, welcher Arzt wie lange darauf Zugriff hat.

Digitalisierte Gesundheitsversorgung – für alle verständlich

Mit einem zweiteiligen Online-Event, dem E-Rezept-Summit, widmete sich scanacs, der DSGVO-konforme Kommunikationsstandard zwischen Krankenkassen und Apotheken, bereits im März und am 6. Juli ausführlich den Neuerungen zum E-Rezept und stellt die Ergebnisse der Keynotes jetzt als Präsentationen online zur Verfügung.

Überdies informierte die gematik schon am 18. Juni 2021 im Rahmen des bundesweiten Digitaltags über das Konzept der ePA und ihre Anwendung im Klinik- und Praxisalltag – und fasst das Wichtigste rund um die Patientenakte hier zusammen.