Mit Geldstrafen für die verbliebenen vier Angeklagten ist am Mittwoch im nordrhein-westfälischen Siegen der Mammutprozess um die Misshandlung von Geflüchteten in einer Notunterkunft bei Burbach zu Ende gegangen. Das Landgericht Siegen verurteilte die drei Mitarbeiter eines Wachdienstes und einen Betreuer wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung. Sie sollen mehrfach Bewohner eingesperrt haben, um diese für geringfügige Verstöße gegen die Hausordnung zu bestrafen. Das Gericht verhängte Geldstrafen zwischen 900 und 3500 Euro.
Die Vorfälle waren 2014 ans Licht gekommen, nachdem Bilder aus der Einrichtung weltweit Entsetzen ausgelöst hatten. Zu sehen waren unter anderem Wachleute, die einen Geflüchteten demütigen, indem sie ihn zwingen, sich auf eine Matratze mit Erbrochenem zu legen. Das über Monate etablierte „System Burbach“ arbeitete dem Gericht zufolge mit Schikane und Gewalt. Wachpersonal und Sozialbetreuer der Landeseinrichtung hätten immer wieder Bewohner eingesperrt, gequält und geschlagen. Diese „Strafmaßnahmen“ etwa bei Verstößen gegen die Hausordnung erfolgten häufig in einem sogenannten „Problemzimmer“.
Zweieinhalb Jahre dauerte das Verfahren. Bei Prozessbeginn Ende 2018 waren 38 Personen - darunter Wachpersonal, sogenannte Sozialbetreuer und auch die Heimleitung - unter anderem wegen Freiheitsberaubung und auch Nötigung angeklagt worden. Der frühere Heimleiter erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.
Im Anschluss an das nun abgeschlossene große Verfahren müssen weitere, abgetrennte Fälle verhandelt werden.
7 Juli 2021
Geldstrafen nach Misshandlungen in Flüchtlingsunterkunft
Das Landgericht Siegen hat gegen drei Mitarbeiter eines Wachdienstes und einen Betreuer einer Flüchtlingsunterkunft Geldstrafen verhängt. Sie sollen unter Gebrauch von Schikane und Gewalt mehrere Bewohner eingesperrt haben – um diese zu bestrafen.
dpa
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