Bei der Stadt Köln ist ein erster Antrag zur Genehmigung von Muezzin-Rufen eingegangen. Gestellt habe ihn eine Moscheegemeinde aus dem rechtsrheinischen Teil der Stadt, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Er werde nun geprüft. Wann mit einem Ergebnis zu rechnen ist, war zunächst nicht abzusehen. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet.
Köln hatte Anfang Oktober erklärt, dass Moscheegemeinden auf Antrag und unter bestimmten Auflagen künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen dürften. Zu den Auflagen gehört, dass der Gebetsruf nicht länger als fünf Minuten dauert. Für die Lautstärke gibt es eine Höchstgrenze, die je nach Lage der Moschee festgelegt wird.
Außerdem muss die jeweilige Moscheegemeinde die Nachbarschaft frühzeitig mit Flyern informieren und eine Ansprechperson benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Das Modellprojekt ist zunächst auf zwei Jahre befristet. In den ersten Wochen nach dem Start waren aber noch keine Anträge eingegangen.
Die Stadt Köln verweist bei ihrer Initiative auf die im Grundgesetz verbriefte Freiheit der Religionsausübung. Während in christlichen Kirchen die Glocken läuteten, um die Gläubigen zum Gottesdienst zu rufen, seien es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllten.
dpa
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