Dem von den Ampel-Parteien vorgesehenen Corona-Regelwerk zufolge sollen die Arbeitgeber selbst 3G am Arbeitsplatz kontrollieren. (Others)
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Die Arbeitgeber sollen die Einhaltung der geplanten 3G-Regel am Arbeitsplatz täglich kontrollieren. Das geht aus einem aktualisierten Entwurf für das künftige Corona-Regelwerk hervor, das von den Ampel-Parteien an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. Der Entwurf, über den am Abend im Hauptausschuss des Bundestags beraten wurde.

Überwachen und dokumentieren

Beschäftigte sollen demnach Arbeitsstätten, an denen „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht mehr ohne Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) betreten dürfen. Das Betretungsverbot soll nicht gelten für den Fall, dass Arbeitnehmer den Test direkt in der Firma machen. Derzeit sind Unternehmen noch verpflichtet, zwei Tests pro Woche anzubieten. Zusätzlich gibt es seit kurzem wieder einen kostenlosen Bürgertest pro Woche. Bei fünf Arbeitstagen müssen Nicht-Genesene ohne Impfung also voraussichtlich damit rechnen, zwei Tests pro Woche auf eigene Kosten zu machen. Alle Arbeitgeber seien verpflichtet, die Einhaltung durch Nachweiskontrollen „täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren“, heißt es in dem Entwurf. Begründet wird das mit der großen Anzahl der Betriebe und der „begrenzten Kapazität der zuständigen Aufsichtsbehörden“. Beschäftigte seien verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzulegen.

Homeoffice-Pflicht rückt näher

Auch die Pläne für die Wiedereinführung der Homeoffice-Pflicht werden konkreter. Sie entsprechen in etwa den Regelungen, die bis Juni dieses Jahres schon einmal galten: Beschäftigten mit „Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten“ muss Homeoffice ermöglicht werden, es sei denn, betriebliche Gründe sprechen dagegen, etwa die Bearbeitung von Post, oder Waren- oder Materialausgabe. Die Beschäftigten müssen das Homeoffice-Angebot annehmen, es sei denn, die Arbeit ist zu Hause nicht möglich, weil es beispielsweise zu eng oder zu laut ist oder weil die nötige Ausstattung fehlt.

dpa