Ärztepräsident: Reinhardt fordert, Ungeimpfte sollen für Corona-Tests künftig bezahlen. (Symbolbild) (AFP)
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In der Debatte um Impfanreize hat sich Ärztepräsident Klaus Reinhardt dafür ausgesprochen, Ungeimpften ab Herbst keine kostenlosen Corona-Tests mehr anzubieten. „Wenn bis zum Ende des Sommers alle die Chance für eine vollständige Impfung bekommen haben, ist es angemessen, dass Ungeimpfte Schnell- oder PCR-Tests selbst bezahlen müssen, wenn sie in den Urlaub fahren, ins Restaurant oder ins Kino gehen wollen“, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Es darf eben am Ende nicht so sein, dass die Gemeinschaft für den Impfunwillen Einzelner aufkommen muss“, sagte er. Die Politik sollte schon jetzt klarstellen, „dass es auf Dauer immer mehr Nachteile für Ungeimpfte geben wird“.

CDU: „Keine Hürden für Tests aufbauen“ Ähnlich hatte sich zuvor Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) geäußert. Sein Vorstoß traf aber in der Unions-Bundestagsfraktion auf Widerstand. „Die Durchführung von Tests, wie etwa der Antigen-Schnelltests, ist und bleibt ein essenzieller Bestandteil unserer Pandemie-Bekämpfungsstrategie“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich der „Welt“. „Hier sollten aus meiner Sicht keine Hürden aufgebaut werden, um Menschen davon abzuhalten, sich testen zu lassen.“ Auch die SPD sprach sich dafür aus, bis auf Weiteres an der bisherigen Praxis festzuhalten. „Ich freue mich, dass die Bürgertests so gut angenommen werden. Wir sollten dieses Angebot aufrechterhalten, solange es notwendig ist“, sagte SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas.

FDP will Ausnahmen für Schwerkranke und Kinder Die FDP plädierte hingegen für eine Abschaffung der Gratis-Tests. „Selbstverständlich ist es unsinnig, kostenlose Tests auf unbestimmte Zeit fortzusetzen“, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus. „Sobald allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht worden ist, sind kostenpflichtige Tests für Bürgerinnen und Bürger, die sich impfen lassen können, sinnvoll.“ Es müssten aber Ausnahmen für Schwerkranke und Kinder gelten.

dpa