Kein Zugang zu Sharmahd: Iran lässt Merz abblitzen
CDU-Chef Merz will den im Iran zum Tode verurteilten Jamshid Sharmahd im Gefängnis besuchen. Doch sein Einreiseantrag wird nach monatelanger Bearbeitung abgelehnt. Die Union fordert die Freilassung von Sharmahd.
CDU-Chef Friedrich Merz (Archivbild) / Photo: DPA (DPA)

Friedrich Merz wollte sich persönlich ein Bild von den Haftbedingungen des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmahd machen, der im Iran zum Tode verurteilt wurde. Doch sein Antrag auf Einreise wurde nach monatelanger Bearbeitung zurückgewiesen. Der CDU-Chef forderte weiterhin die Freilassung von Sharmahd.

Die iranische Regierung hat die Bitte von CDU-Chef Friedrich Merz abgelehnt, den zum Tode verurteilten Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd im Gefängnis zu besuchen. Wie Merz der Nachrichtenagentur AFP am Freitag sagte, wurde sein dazu gestellter Antrag auf Einreise nach mehreren Monaten Bearbeitungszeit zurückgewiesen.

„Das Regime verweigert mir einen Einblick in die Haftbedingungen des deutschen Staatsbürgers Jamshid Sharmahd“, sagte Merz. „Dies zeigt einmal mehr: Der Prozess gegen Jamshid Sharmahd hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.“ Merz kündigte an, auch „weiterhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um auf sein Schicksal hinzuweisen und seine Freilassung zu fordern“.

Im Antwortschreiben des iranischen Botschafters in Berlin, Mahmoud Farazandeh, zu dem Gesuch von Merz heißt es, dieser sei „als hochrangiger deutscher Politiker stets in meinem Land willkommen, um dort mit Ihren iranischen Amtskollegen Gespräche über bilaterale und internationale Fragen zu führen“. Nach den Gesetzen der iranischen Republik sei es aber „nicht möglich, dass ausländische Politiker iranische Häftlinge in Iran besuchen“.

Jamshid Sharmahd, der zuletzt jahrelang in den USA gelebt hatte, war nach Angaben seiner Familie im Sommer 2020 vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen. Seitdem sitzt er im Iran im Gefängnis. Am 21. Februar wurde er wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt, Ende April bestätigte das Oberste Gericht das Urteil.

AFP