Kein Platz für rechten Kalbitz: AfD-Schiedsgericht bestätigt Ausschluss
Das Bundesschiedsgericht der AfD hat den Parteiausschluss von Andreas Kalbitz bestätigt. Er sei Mitglied bei einer verbotenen Organisation gewesen und habe eine „rechtsextreme Vorvita“. Der rechtsnationale Politiker will sich damit nicht abfinden.
25.07.2020, Baden-Württemberg, Stuttgart: Andreas Kalbitz, AfD-Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag, kommt zu einer mündlichen Verhandlung des AfD-Bundesschiedsgerichts zur Frage, ob er rechtmäßig Mitglied der Partei ist oder nicht. (DPA)

Es bleibt dabei: Der umstrittene AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz muss die Partei verlassen. Das hat das Bundesschiedsgericht der rechtspopulistischen AfD am Samstag in Stuttgart nach mehrstündiger Verhandlung entschieden. Es bestätigte den Ausschluss des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag aus der Partei, den der Bundesvorstand im Mai mehrheitlich beschlossen hatte.
Kalbitz kündigte noch vor der Entscheidung an, er werde eine solche Entscheidung nicht hinnehmen. „Ich werde natürlich alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen, um dagegen vorzugehen.“ Der Bundesvorstand habe mit der „juristisch wackeligen und politisch falschen Entscheidung“ der Partei großen Schaden zugefügt.
Das Bundesschiedsgericht war am Mittag in einem Industriegebiet im Stuttgarter Süden zusammengetreten. In der Sitzung erläuterten Kalbitz und der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen nochmals ihre Positionen. Am Abend teilte die Partei mit, das Gericht habe „die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft von Andreas Kalbitz im Hauptsacheverfahren bestätigt“. Kalbitz kommentierte die Entscheidung mit dem Satz: „Ich bin wieder mal raus.“ Und: „Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich.“
Er bedauere sehr, dass politische Erwägungen Vorrang gehabt hätten, sagte Kalbitz der Deutschen Presse-Agentur weiter. Er bezweifle aber, dass diese zivilrechtlich Bestand hätten. Für den Ausgang des kommenden Rechtsstreits bleibe er zuversichtlich. Kalbitz hatte bereits beim Verlassen der Sitzung angekündigt, sich juristisch zur Wehr setzen zu wollen, sollte der Parteiausschluss bestätigt werden. Er werde zwar die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts akzeptieren. „Aber inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig.“
Mitgliedschaft bei verbotenen Rechtsextremen
Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke. Im Mai hatte ihn der AfD-Bundesvorstand aus der Partei geworfen. Als Grund gab er an, Kalbitz habe bei seinem Parteieintritt eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben. Kalbitz bestreitet die Mitgliedschaft in der HDJ.
Das Landgericht Berlin erklärte den Parteiausschluss später in einem Eilverfahren für unzulässig. Es begründete seine Entscheidung damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Parteischiedsgericht zuständig sei. Der AfD-Bundesvorstand habe also unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Bis zur Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts durfte der rechtsnationale Politiker seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied im Bundesvorstand daher wieder ausüben.
Meuthen siegesgewiss
Meuthen sagte in Stuttgart, seine Position zu Kalbitz sei weiterhin, dass dieser eine verfestigte rechtsextreme Vorvita habe. „Wenn er sich davon nicht hinlänglich distanziert, glaube ich, ist das eine sehr klare Aussage.“ Diese könne in der AfD keinen Platz haben. Meuthen zeigte sich am Rande der Sitzung des Bundesschiedsgerichts siegesgewiss: „Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher.“
Mit der Entscheidung des Bundesschiedsgerichts ist das parteiinterne Verfahren um die Mitgliedschaft von Kalbitz abgeschlossen. Seine Ankündigung, nun den zivilgerichtlichen Weg zu beschreiten, zeigt aber, dass sich der seit Wochen geführte Streit fortsetzen und möglicherweise bis ins Wahljahr 2021 hinein verlängern wird.
Dies sind schlechte Vorzeichen für die AfD, die in Meinungsumfragen mit Werten von zuletzt 10 bis 11 Prozent unter ihrem Ergebnis bei der Bundestagswahl 2017 von 12,6 Prozent liegt. Offen ist, ob es am Ende doch noch zu der bereits mehrfach an die Wand gemalte Spaltung der Partei kommt.
„Die AfD wird die Geister, die sie rief, nicht los. Ein Rauswurf ändert da noch nichts“, kommentierte der Brandenburger SPD-Generalsekretär Erik Stohn die Entscheidung im Fall Kalbitz. „Hier hielt der AfD-Landesverband und die Fraktion bis heute zu ihrem rechten Führer.“ Die Landesvorsitzende der Linken, Anja Mayer, bezeichnete den Beschluss als „Kosmetik“. „Die AfD ist und bleibt eine rechtsextreme Partei“.

DPA