Hass im Netz: Facebook und Twitter müssen IP-Adressen melden
Künftig sind Anbieter sozialer Netzwerke gesetzlich verpflichtet, Hasspostings und deren IP-Adressen dem BKA zu melden. So will es das neue „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ der Bundesregierung.
Hass im Netz: Facebook und Twitter müssen IP-Adressen melden (DPA)

Wer im Netz hetzt und droht, wird verfolgt und strafrechtlich belangt. Dazu hat die Bundesregierung eigens ein „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ auf den Weg gebracht. Künftig sollen Anbieter sozialer Netzwerke Inhalte von Hasskommentaren und deren IP-Adresse an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt melden.

Bisher mussten die Anbieter diese Inhalte nur löschen. Jetzt sind sie stärker in der Pflicht und müssen Hasspostings auch melden. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, wird er mit Bußgeld sanktioniert, berichten die „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ am Dienstag. Für die strafrechtliche Verfolgung müssen Tatverdächtige identifiziert und Beweise dokumentiert werden. Daher sind die Anbieter gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen.

Der Zugriff auf die Daten der User stelle erhebliche Einschnitte in die Grundrechte der User, kritisiert Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Die Meldepflicht schränke Anbieter sozialer Netzwerke und das Recht auf freie Meinungsäußerung der Inhaltsverfasser ein. Vom Gesetzgeber gibt es Entwarnung: Die Eingriffe in Grundrechte unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Sie würden nur dann erlaubt, wenn „konkrete Anhaltspunkte“ dies erforderten.


Gesetzesentwurf sollen auch „frauenfeindliche Hasskommentare“ eindämmen

Vor zu hohen Erwartungen warnt allerdings der Deutsche Richterbund (DRB). Mit dem neuen Gesetz kämen schätzungsweise 150.00 zusätzliche Verfahren hinzu. Das bedeute 400 zusätzliche Staatsanwälte und Richter, meint der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.


Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen auch „frauenfeindliche Hasskommentare“ eingedämmt werden. Im Netz seien Frauen in spezifischer Weise von Hassreden betroffen, heißt es im Gesetzesentwurf. Sexistische Pöbeleien und Vergewaltigungsdrohungen stünden an der Tagesordnung und stellten eine besonders schwerwiegende Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar.

Das deutsche NetzDG regelt das Strafrecht für die Strafverfolgung von Hasskriminalität. Prinzipiell teile die EU-Kommission die deutschen Verschärfungen und Erweiterungen der deutschen Gesetze. Einige Details müsse noch mit dem EU-Recht harmonisiert werden. So ist die EU-Vereinbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Commerce-Richtlinie zu prüfen.

Zu diesem Zweck arbeitet die EU an einem „Digital Services Act“. Bis zum Ende des Jahres will sie Regeln für digitale Dienste und die Pflichten von digitalen Anbietern für alle Nutzer in der EU festlegen. Nationale Alleingänge seien nicht besonders wirksam und bedürften daher einer EU-Regulierung, heißt es im Bericht.

TRT Deutsch