Bundestagspräsidentin plädiert für Wahlrechtsreform
Der große Bundestag mit aktuell 736 Abgeordneten sorgt immer wieder für Debatten. Die neue Bundestagspräsidentin Bas will das Problem nach der Regierungsbildung mit den Fraktionen besprechen. Auf der Agenda steht eine mögliche Wahlrechtsreform
26.10.2021, Berlin: Bärbel Bas (SPD) spricht nach ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags. (DPA)

Die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas will die bislang weitgehend gescheiterte Wahlrechtsreform sehr bald nach der Regierungsbildung neu angehen. „Ich spüre in den Fraktionen, auch in der Union, die Einsicht und den ernsthaften Willen, dass das Parlament in Zukunft nicht weiter wachsen kann“, sagte die auf den CDU-Politiker Wolfgang Schäuble folgende Sozialdemokratin der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). „Ich warte das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ab. Dann würde ich zeitnah nach der Regierungsbildung die Fraktionen zu Gesprächen einladen.“ Auch die Wiedereinsetzung der Wahlrechtskommission sei eine Option.

Die Sollgröße des Bundestags liegt nach dem Bundeswahlgesetz bei 598 Abgeordneten. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen, bekommt die Konkurrenz Ausgleichsmandate, so dass die Gesamtzahl steigt: in der letzten Wahlperiode auf 709 Abgeordnete, nun auf 736.

Grüne, FDP und SPD hatten bereits in der vergangenen Wahlperiode Reformvorschläge präsentiert, die vor allem am Widerstand der CSU scheiterten. Letztlich verständigte man sich nur darauf, auf den Ausgleich von bis zu drei Überhangmandaten zu verzichten. „Im Grunde liegen alle Ideen fertig auf dem Tisch. Nun gilt es zu entscheiden“, sagte Bas.

Auf eine künftige Größenordnung wollte Bas sich noch nicht festlegen. Mit Blick auf die Sollgröße von 598 Mandaten sagte sie: „Ich vertrete nicht den Standpunkt, dass wir den Bundestag unbedingt auf diese Größe eindampfen müssen.“

Bas unterstützt ferner Vorschläge der koalitionswilligen Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP, das Mindestalter bei der Bundestagswahl von 18 auf 16 Jahre zu senken. Wolle man die Wahlbeteiligung hoch halten, müsse man dafür sorgen, möglichst viele Erstwählerinnen und -wähler zu mobilisieren.

DPA