Rauschgiftkriminalität in Deutschland erneut gestiegen
BKA-Präsident Münch hat betont, dass organisierte Kriminalität in Deutschland „erhebliche Ausmaße angenommen“ habe. Gestiegen sei auch wieder die Rauschgiftkriminalität.
27.07.2021, Berlin: Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), bei der Vorstellung des Rauschgift-Lagebildes 2020 während einer Pressekonferenz. (DPA)

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, hat vor einem Anstieg der organisierten Kriminalität im Rauschgifthandel gewarnt. Die organisierte Kriminalität und Bandenkriminalität habe in Europa und auch in Deutschland „erhebliche Ausmaße angenommen“, sagte Münch bei der Vorstellung des Lageberichts zur Rauschgiftkriminalität für das Jahr 2020 am Dienstag in Berlin.
Die Auswertung der sogenannten EncroChat-Daten aus der verschlüsselten Kommunikation von Kriminellen zeige zudem „das wachsende Gewaltpotenzial in diesem Phänomenbereich“. Das BKA ermittelt seit März 2020 wegen des Verdachts des Drogenhandels gegen Nutzer von verschlüsselten Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat.
Allein mit dem international organisierten Kokainhandel erzielen kriminelle Gruppierungen in Deutschland und Europa laut BKA erhebliche Gewinne. Diese würden wieder in die Rauschgiftkriminalität, aber auch in den Erwerb von Luxusgütern und letztlich auch über Geldwäsche in die legale Wirtschaft investiert. Der Einsatz von Waffen sei dabei keine Seltenheit mehr, sagte Münch. Im vergangenen Jahr wurden demnach 284.723 Tatverdächtige aus dem Bereich des organisierten Rauschgifthandels ermittelt, eine zunehmende Zahl von ihnen war bewaffnet.
Insgesamt stieg die Rauschgiftkriminalität in Deutschland wie schon in den Vorjahren erneut an. Im vergangenen Jahr wurden 365.753 Drogendelikte registriert - das waren 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie hatten laut BKA kaum Einfluss auf die Rauschgiftkriminalität. Vielmehr verlagerte sich der Drogenhandel weiter ins Internet, da der Post- und Paketversand im Vergleich zu anderen Transportmöglichkeiten von den Maßnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus nicht betroffen ist.

AFP