Harte Hartz-IV-Sanktionen bei jedem fünften Betroffenen
Wenn das Jobcenter Leistungen kürzt - dann richtig. Nicht wenige erfahren drastische Sanktionen.
Hartz IV (DPA)

Rund jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter Leistungen kürzt, muss dabei Einbußen in Höhe von einem Drittel oder mehr des Hartz-IV-Regelsatzes hinnehmen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Demnach waren 2018 im Schnitt rund 132 000 der gut 4,1 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten pro Monat von einer Hartz-IV-Kürzung betroffen. Das kann passieren, wenn Termine beim Jobcenter ohne Angaben von wichtigen Gründen nicht wahrgenommen oder Jobangebote nicht angenommen werden.

In 43 Prozent der Fälle lag die verhängte Sanktion bei 10 Prozent oder weniger des Hartz-IV-Regelsatzes von 2018 - betrug also weniger als 41,60 Euro. Weitere knapp 38 Prozent der Betroffenen wurden mit einem Abzug in Höhe von maximal 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert, wie aus der Regierungsantwort hervorgeht. 19 Prozent mussten höhere Kürzungen hinnehmen. Komplett gestrichen wurden Leistungen bei rund 7000 Empfängern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass es Sanktionen in dieser Schärfe nicht mehr geben darf.

Nur noch Leistungskürzungen bis 30 Prozent sollen künftig erlaubt sein. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte für dieses Jahr ein entsprechendes Gesetz angekündigt.

Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, erneuerte vor dem Hintergrund der Zahlen die Forderung ihrer Partei nach einer vollständigen Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen. „Ein Minimum unter dem Existenzminimum gibt es nicht. Daher: Weg mit allen Sanktionen bei Hartz IV und den Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.

DPA