Ersatzfreiheitsstrafe: Buschmann will Haft für Schuldner vermeiden
Justizminister Buschmann will, dass weniger Menschen wegen unbezahlter Geldstrafen in Haft kommen. Jeder Zehnte in deutschen Gefängnissen verbüße eine solche Ersatzfreiheitsstrafe. Die Vollstreckung solle künftig in der Praxis vermieden werden.
Archivbild. 26.01.2022, Berlin: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, spricht im Bundestag. (DPA)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Geldstrafen in Haft kommen. „In Haft sollten vor allem die sitzen, die auch zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden“, sagte er dem „Tagesspiegel am Sonntag“. Laut Statistik sei es aber oft anders: Zehn Prozent der Menschen in deutschen Gefängnissen verbüßen eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt haben. Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen solle in der Praxis vermieden werden, sagte Buschmann. „Da sind aber die Länder auch schon tätig geworden und es gibt einen regen Austausch“, betonte er. „Nach dem Koalitionsvertrag wollen wir zudem prüfen, ob wir auch bundesrechtlich etwas beisteuern können, um zu weniger Vollstreckungen zu kommen.“ Arme Menschen sollen früher einen Pflichtverteidiger bekommen Die Ampel will dem Bericht zufolge zudem dafür sorgen, dass arme Menschen früher einen Pflichtverteidiger bekommen. Derzeit muss dafür ein Antrag gestellt werden. „Dadurch wird von diesem Recht oft kein oder erst später Gebrauch gemacht“, sagte Buschmann. Dabei sei es sehr wichtig, schon in der Phase des Ermittlungsverfahrens kompetent vertreten zu sein. Der Justizminister prüft laut „Tagesspiegel am Sonntag“ zudem eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. „Wir wollen uns als Koalition das Strafgesetzbuch vornehmen und prüfen: Welche Straftatbestände passen nicht mehr in die Zeit?“, sagte Buschmann.

AFP