Menschenrechtsinstitut: Gewalt gegen Frauen „weit verbreitet“
Jede dritte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erlebt. Geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, müsse daher ein „zentrales Anliegen“ von Bund und Ländern sein, fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Menschenrechtsinstitut: Gewalt gegen Frauen „weit verbreitet“  (Symbolbild) / Photo: DPA (DPA)

Gewalt gegen Frauen ist hierzulande laut dem Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) ein alltägliches Phänomen. Diese Art der geschlechtsspezifischen Gewalt sei „eine weit verbreitete Menschenrechtsverletzung - jede dritte Frau in Deutschland hat sie mindestens einmal in ihrem Leben erlebt“, erklärte DIM-Direktorin Beate Rudolf am Dienstag.

Frauen mit Behinderungen erlebten in ihrem Leben fast doppelt so häufig körperliche Gewalt und nahezu zwei- bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, fügte Rudolf hinzu. Geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, müsse „zentrales Anliegen aller Staatsorgane in Bund und Ländern sein“, mahnte sie. „Nur wenn Frauen wirksam vor Gewalt geschützt sind, können sie sich frei entfalten und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.“

Rudolf äußerte sich anlässlich des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention in Deutschland vor fünf Jahren. Die Konvention ist eine Übereinkunft des Europarats und verlangt von den Vertragsstaaten, dass sie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung ergreifen. Die beteiligten Länder verpflichten sich unter anderem, Frauen und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu schützen. Als Gewalt gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung.

Schutz der Konvention gilt nun auch für Migrantinnen

In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft - zunächst noch mit Einschränkungen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von ausländischen Gewaltopfern und die Geltung des Strafrechts für in Deutschland lebende Ausländer, die Straftaten im Ausland begangen haben. Ab Mittwoch gilt sie uneingeschränkt. Rudolf lobte dies: „Ab dem 1. Februar gilt der Schutz der Konvention endlich auch umfassend für Migrantinnen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind“, erklärte sie. Die Verbesserung betreffe den Schutz von Gewaltbetroffenen vor Ausweisung und ihre Sicherheit als Zeuginnen in Strafverfahren. „Deutschland muss also jetzt zügig sein Recht daran anpassen“, forderte Rudolf. Seit der Ratifikation der Istanbul-Konvention habe Deutschland „verschiedene Schritte zur Umsetzung seiner Verpflichtungen aus der Konvention unternommen“, erklärte die DIM-Direktorin weiter. Es gebe aber weiterhin großen Verbesserungsbedarf. „Zentrale Herausforderung bleibt die langfristige Sicherung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Stadt und Land und für Frauen in ihrer Vielfalt.“ Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist als unabhängige Menschenrechtsinstitution bei den Vereinten Nationen akkreditiert und legt dem Bundestag einmal im Jahr einen Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Es ist zugleich die Monitoring-Stelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

AFP