Kelber: KI-Systeme müssen Datenschutz beachten
Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber fordert eine klare Regelung für KI-Datenerhebung. Er schlägt hierzu eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung der Daten vor.
Symbolbild. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Regeln für das Sammeln von Daten durch Künstliche Intelligenz wie ChatGPT gefordert. / Photo: DPA (DPA)

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Regeln für das Sammeln von Daten durch Künstliche Intelligenz wie ChatGPT gefordert. So müsse man seine Daten auch technisch davor schützen können, von solchen Systemen im Internet erfasst zu werden, sagte Kelber im „Interview der Woche“ des Deutschlandfunks. Öffentlich zugängliche personenbezogene Daten seien aus Datenschutz-Sicht nicht für alle möglichen Zwecke verarbeitbar. Damit stellt sich Kelber gegen die Position großer Digitalfirmen.

Pseudonymisierung oder Anonymisierung als Lösung

„Da wäre es zum Beispiel wichtig, solche Daten klar zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren, bevor sie als Trainingsdaten verwendet werden, damit nachher auch nicht die Gefahr besteht, dass eben doch Erkenntnisse über eine Person über bestimmte Wege wieder aus einem KI-System herausgenommen werden können“, betonte Kelber.

Zugleich räumte er ein, die Umsetzung der Datenschutzgesetze sei im Kontext Künstlicher Intelligenz eine Herausforderung. So lägen Trainingsdaten in der Regel nicht mehr als Rohdaten vor, sondern seien bereits in die Systeme integriert. Das mache die Durchsetzung von Rechten wie etwa die Löschung personenbezogener Daten schwierig.

DPA