Jede dritte Person mit Migrationshintergrund wahlberechtigt
36 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund – also 7,9 Millionen – waren bei der Bundestagswahl am Sonntag wahlberechtigt. Insgesamt hatten im vergangenen Jahr 21,9 Millionen Menschen in der Bundesrepublik einen Migrationshintergrund.
26.09.2021, Sachsen, Dresden: Ein Wähler wirft bei der Stimmabgabe zur Bundestagswahl im Wahllokal seinen Stimmzettel in eine Wahlurne. (DPA)

Gut ein Drittel (36 Prozent) der Menschen in Deutschland mit Migrationshintergrund durfte bei der Bundestagswahl am vergangenen Sonntag wählen. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag weiter mitteilte, waren dies 7,9 Millionen wahlberechtigte Frauen und Männer.

Insgesamt hatten nach den Zahlen des Mikrozensus im vergangenen Jahr 21,9 Millionen Menschen in Deutschland oder 26,7 Prozent der Gesamtbevölkerung einen Migrationshintergrund - das heißt nach der Definition der Statistiker, dass sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden.

Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut ein Drittel (36 Prozent) der 7,9 Millionen Wahlberechtigten mit Migrationshintergrund besitzt diese laut Statistikamt seit der Geburt. Ein knappes Drittel (32 Prozent) erwarb die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und ebenfalls knapp ein Drittel (31 Prozent) erlangte die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler.

epd