Auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt haben es Bewerbende mit als fremd empfundenen Nachnamen nachweislich schwerer, bei gleicher Qualifikation zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. (TRTDeutsch)
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Vor dem Hintergrund der brutalen Tötung des Afroamerikaners George Floyd durch Polizeigewalt in den USA ist auch in Deutschland wieder eine Rassismus-Debatte hochgekocht. Diskriminierungsfälle werden auch in der Bundesrepublik immer häufiger.

TRT Deutsch hat mit Sebastian Bickerich, dem Pressesprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, gesprochen.

Aus Ihrem Jahresbericht geht hervor, dass die Beratungsanfragen wegen Diskriminierung deutlich zugenommen haben. Wie groß ist der Anteil rassistischer Diskriminierung und wie wirkt sich das auf gesellschaftliche Spannungen aus?

Sebastian Bickerich:Die Zahl der Beratungsanfragen zu Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft beziehungsweise rassistischen Zuschreibungen stieg 2019 um knapp zehn Prozent auf 1176 Fälle oder 33 % aller Anfragen bei der unabhängigen Antidiskriminierungsstelle. Dieser Befund sagt zwar über das tatsächliche Ausmaß von Diskriminierung in Deutschland nur begrenzt etwas aus, weil sich viele Menschen an andere Stellen wenden oder auch nichts unternehmen. Trotzdem sehen wir im deutlichen Anstieg der vergangenen Jahre durchaus ein Alarmsignal.

Auf welche politischen und gesellschaftlichen Gründe führen Sie den Anstieg von Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft zurück?

SB:Das, was wir in unserer Beratung sehen, sind in der Regel nicht die extremsten, die gewaltförmigen Erfahrungen mit Rassismus und Diskriminierung. Die Beratungsstellen für rechte Gewalt haben davon erst neulich berichtet. Wir sehen sie auch in den Taten von Halle und Hanau.

Was wir aber in unserer Arbeit aufnehmen, das ist sozusagen das Grundrauschen der Ausgrenzung. Gleichzeitig stellen wir aber auch fest, dass mehr und mehr Menschen nicht mehr länger bereit sind, das einfach hinzunehmen, sondern uns über Diskriminierungen berichten und sich an uns wenden. Das ist ein wichtiges Zeichen.

Zuletzt ist in der Politik eine Debatte über ein Rassismusproblem bei der Polizei in Deutschland ausgebrochen. Können Sie das statistisch belegen?

SB:Wir sind für den Bereich der Diskriminierung durch die Polizei nicht zuständig und haben hier auch keine Kompetenzen. Aber natürlich ist auch die Polizei nicht frei von rassistischen Tendenzen, wie wir sie in der gesamten Gesellschaft beobachten können. Ein Beispiel: In einer großen Erhebung unter mehr als 4000 hessischen Polizeibeamt*innen vom Februar 2020 äußerten 18 Prozent der Befragten, im Kollegenkreis schon einmal rassistische Äußerungen wahrgenommen zu haben.

Auch äußern Betroffene in Umfragen immer wieder, von der Polizei schon einmal diskriminiert worden zu sein. Wichtig sind deshalb aus unserer Sicht unabhängige Polizeibeauftragte in den Ländern, damit Betroffene klare Ansprechpersonen haben und es eindeutige Beschwerde- und Berichtsstrukturen gibt.

Inwieweit lässt sich aus dem Bericht die Erkenntnis ziehen, dass sich ein struktureller Rassismus in der Gesellschaft etablieren konnte?

SB:Das lässt sich aus einem Jahresbericht so nicht direkt ableiten. Wir wissen aber aus unserer Forschung, dass es durchaus strukturelle Diskriminierung in Deutschland gibt. Beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt, wo es Bewerbende mit als fremd empfundenen Nachnamen nachweislich schwerer haben, bei gleicher Qualifikation zum Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Auf dem Wohnungsmarkt sehen wir ähnliche Probleme.

Wie sehr ist die Politik in die Verantwortung zu nehmen, wenn es darum geht, bessere Voraussetzungen zu schaffen, um gegen Rassismus vorzugehen?

SB:Deutschland hat ein anhaltendes Problem mit rassistischer Diskriminierung und unterstützt Betroffene nicht konsequent genug bei der Rechtsdurchsetzung. Das Gefühl, mit einer Ungerechtigkeit alleine gelassen zu werden, hat auf Dauer fatale Folgen, die auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Diskriminierung zermürbt.

Die Antidiskriminierungsstelle fordert den Gesetzgeber in Bund und Ländern deshalb auf, die Rechtsstellung und die Hilfsangebote für Betroffene deutlich zu verbessern. Dabei geht es zum einen um eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zum anderen um konsequenteres Vorgehen gegen Diskriminierung von Seiten der Länder.

Nötig sind längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen, ein Auskunfts- und Klagerecht der Antidiskriminierungsstelle und ein Verbandsklagerecht. Auch der Schutz vor Diskriminierung bei staatlichem Handeln müsse eindeutiger gefasst und mit klaren Rechtsfolgen versehen werden. Hier sind vor allem die Länder gefragt.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht vor diesem Hintergrund in dem kürzlich in Berlin verabschiedeten Landesantidiskriminierungsgesetz, dem ersten seiner Art in der Bundesrepublik, einen wichtigen Schritt, der Betroffenen unter anderem auch bei Diskriminierung durch Polizeibeamte oder im Bildungsbereich Beschwerdewege und Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche eröffnet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spricht sich zudem für den Aufbau von Landes-Antidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern aus.

Welche Änderungen fordern Sie, um ihr bislang eher schwaches Mandat mit mehr Kompetenzen zu füllen?

SB: Der Europarat (ECRI) hat in seinem Länderbericht Deutschland vom März 2020 ein stärkeres Mandat der Antidiskriminierungsstelle verlangt. Aus unserer Sicht würde dazu beispielsweise ein eigenes Klagerecht zählen, wie es das in mehreren anderen EU-Ländern seit langem bereits gibt.

Vielen Dank für das Gespräch!

TRT Deutsch