Archivbild. 1.09.2020, Bayern, München: Ein Mann mit Regenschirm geht vor dem Schriftzug der insolventen Firma Wirecard an der Fassade des Unternehmens in Aschheim bei München vorbei. (dpa)
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Mehr als ein Jahr vor Auffliegen des Wirecard-Skandals ist bereits über eine Aussetzung des Handels von Wirecard-Aktien an der Deutschen Börse gesprochen worden. Aus Sicht der Börsenaufsicht habe es zum damaligen Zeitpunkt, im Februar 2019, jedoch keinen Grund für ein Handelsverbot gegeben, sagte der hessische Wirtschaftsminister, Tarek Al-Wazir (Grüne), am Donnerstag im Wirecard-Untersuchungsausschuss. So eine Aussetzung werde für gewöhnlich nur bei sehr auffälligen Kursbewegungen ohne ersichtlichen Grund erwogen.

Die hessische Börsenaufsicht ist für die Markt- und Rechtsaufsicht über die Frankfurter Börse zuständig und Teil des hessischen Wirtschaftsministeriums. Al-Wazir zufolge kontaktierte die Finanzaufsicht Bafin die Börsenaufsicht und bat sie um eine Einschätzung zur Handelsaussetzung. Zuvor hatte es Hinweise der Staatsanwaltschaft München gegeben, dass Wirecard möglicherweise erpresst werde.

Ungefähr zum selben Zeitpunkt sprach die Bafin auch ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien aus. Begründet wurde das Vorgehen damals mit einer drohenden Marktverunsicherung. Bei einem Leerverkauf oder Shortselling wetten die Spekulanten auf den Kursrückgang einer Aktie. In Deutschland ist das umstritten.

Die Wirecard AG hatte im September 2018 den frei gewordenen Platz der Commerzbank im Dax eingenommen. Nach dem aufgedeckten Bilanzskandal flog der Finanzdienstleister wieder aus dem bedeutendsten deutschen Aktienindex. Die inzwischen insolvente Wirecard AG hatte im Juni 2020 eingestanden, dass in der Bilanz aufgeführte 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf asiatischen Bankkonten lagen, nicht auffindbar sind.

dpa