Die Flagge von Deutschland und der EU wehen im Wind. (dpa)
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Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold plädiert für verschärfte EU-Kartellvorschriften, die Wettbewerbshütern ermöglichen sollen, Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen zu zerschlagen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz forderte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei einer Veranstaltung des Bundeskartellamts am Mittwoch auf, dies bei der anstehenden Evaluierung des EU-Kartellrechts zu berücksichtigen. Giegold: EU-Fusionskontrolle verstärken Mit dem vorläufig beschlossenen „Digital Markets Act“ haben sich die EU-Gremien bereits auf ein Gesetz geeinigt, um gegen die Marktmacht großer Digitalkonzerne vorzugehen. Vestager hat weitere Reformen angekündigt. Laut Giegold müsse Vestager jedoch mutiger sein. „Marktuntersuchungen und strukturelle Abhilfemaßnahmen sollten auch bei der anstehenden Überprüfung der Verordnung 1/2003, die Vizepräsidentin Margaret Vestager kürzlich angekündigt hat, auf dem Tisch liegen“, erklärte Giegold auf der Kartellwächter-Konferenz. Die Fusionskontrollvorschriften der Europäischen Union bräuchten ebenfalls eine Aktualisierung, etwa gegen sogenannte Killer Acquisitions. Bei dieser Praxis kaufen große Unternehmen die kleineren Konkurrenten auf, um sie zu schließen. Dagegen müsse vorgegangen werden. „Ein besonderer Bereich, in dem wir eine Verstärkung brauchen, ist die EU-Fusionskontrolle. Die Zahl der Interventionen bei Fusionen ist im Laufe der Jahre zurückgegangen“, stellte der Wirtschaftsstaatssekretär fest. Reformen gegen Übernahme von kleineren Konkurrenten „Unglücklicherweise und in gewissem Maße unverständlicherweise hat sich die Europäische Kommission bisher Forderungen widersetzt, die EG-Fusionskontrollverordnung und die zugrunde liegenden inhaltlichen Leitlinien zu überprüfen“, kritisierte Giegold die EU. Die Bundesregierung prüfe bereits eigenständig, das Kartellamt mit weiteren Befugnissen zu stärken. „Wir werden bei der Reform des Wettbewerbsrechts prüfen, ob wir dem Bundeskartellamt bei seinen marktinternen Untersuchungen mehr Flexibilität einräumen.“ Seit vergangenem Jahr haben deutsche Wettbewerbshüter bereits die Befugnis, große Firmen mit „marktübergreifender Bedeutung“ strenger zu überwachen. So stellte das Kartellamt beim Digitalkonzern Meta am Mittwoch eine große marktübergreifende Bedeutung fest und kündigte eine verschärfte Aufsicht des Facebook-Mutterkonzerns an.

TRT Deutsch