Das deutsche Ausländerzentralregister verletzt laut einer Studie und einem Rechtsgutachten Datenschutzstandards und die Grundrechte von Millionen Betroffenen. Zu viele Behörden könnten dort auf zu viele Daten für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen - ohne ausreichende Kontrolle, kritisierte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) als Auftraggeberin der Studie am Donnerstag in Berlin. Eine derart umfangreiche Datensammlung über deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, auf die unter anderem alle Polizeibehörden nach Belieben zugreifen können, sei undenkbar.
Mit etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen sei das Ausländerzentralregister eines der umfangreichsten automatisierten Register, hieß es. Es stehe mehr als 16.000 öffentlichen Stellen zur Verfügung. Wenn Hunderttausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ausländerbehörden, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendiensten, Jobcentern, Jugendämtern und Gerichten auf so viele, teils hochsensible Daten zugreifen können, sei das Missbrauchspotenzial enorm, kritisierte die GFF-Juristin und Studienautorin Sarah Lincoln.
Es sei dabei rechtlich nichts dagegen einzuwenden, Grunddaten über Nicht-Deutsche zum Zwecke der Migrationsverwaltung zu speichern: „Das Ausländerzentralregister verletzt aber dort Grundrechte und Datenschutzstandards, wo unzählige weitere Datensätze gespeichert werden, die dann zum Beispiel von Sicherheitsbehörden für völlig andere Zwecke genutzt werden können.“ Besonders betroffen hiervon seien Geflüchtete.
16 Jan. 2022
Studie: Zentralregister für Ausländer verletzt Datenschutz und Grundrechte
Das Ausländerzentralregister verletzt einer Studie zufolge die Grundrechte von Millionen Menschen. Etwa 26 Millionen personenbezogene Datensätze seien gespeichert. Eine derart umfangreiche Datensammlung über Deutsche sei undenkbar.
epd
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