Symbolbild: Ein Zellengang, aufgenommen in einer Justizvollzugsanstalt. (dpa)
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Wie Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann auf eine Kleine Anfrage im Hessischen Landtag mitteilte, sind derzeit insgesamt 13 muslimische Gefängnisseelsorger in dem Bundesland im Einsatz. Dies geht aus einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur hervor.

Anfang Oktober wurden insgesamt 1091 Insassen des Erwachsenenvollzuges in hessischen Haftanstalten der muslimischen Community zugerechnet, darunter 745 Straf- und 346 Untersuchungshäftlinge. Dazu kamen insgesamt 141 Gefangene muslimischen Glaubens in den Jugendhaftanstalten Rockenberg und Wiesbaden sowie der Jugendabteilung der JVA Frankfurt III.

Es fehlen hauptamtliche Kräfte

Im bisherigen Verlaufe des 21. Jahrhunderts ist die islamische Gefängnisseelsorge auch in vielen deutschen Bundesländern ausgebaut worden, wobei es jedoch nach wie vor ein starkes Gefälle gibt. Als erstes Bundesland hatte Niedersachsen 2012 die islamische Gefangenenseelsorge im Wege eines staatskirchenrechtlichen Vertrages institutionalisiert, wobei die dortige Schura und die Ditib als Islamverbände zu Vertragspartnern wurden. Bezüglich der Ditib wurde die Vereinbarung jedoch 2019 einseitig vom Land aufgekündigt.

Die staatskirchenrechtliche Absicherung würde den Einsatz hauptamtlicher Seelsorger in Abstimmung mit den Verbänden ermöglichen und damit eine umfassendere Betreuung der Insassen. Dass es eine solche in den meisten Bundesländern – und auch in Hessen – nicht gibt, zwingt die Länder und die Haftanstalten, mit Honorarkräften zu arbeiten.

Diese arbeiten im Regelfall nur stundenweise und häufig neben anderen beruflichen Engagements. Kritiker sehen darin eine deutliche Benachteiligung muslimischer Inhaftierter gegenüber Häftlingen aus den christlichen Großkirchen, für die deutlich mehr Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen.

Hessen definiert eigene Kriterien für Gefängnisseelsorge

In Hessen seien „sowohl gute theologische Fachkenntnisse als auch Kenntnisse der Lebenswirklichkeit der Muslime in Deutschland“ erforderlich, um als Honorarkraft im Auftrag der jeweiligen Justizanstalt tätig werden zu können, erklärte Kühne-Hörmann. Als Mindestmaß gelte dafür ein vorzugsweise an einer deutschen Universität erworbener Bachelor-Abschluss in Islamischer Theologie. Vorteilhaft sei dazu eine Verbindung mit einem der Studiengänge Soziale Arbeit, Pädagogik, Sozial-, Politik-, Religions- oder Islamwissenschaften.

Die Bewerber würden jährlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft, berichtete die Justizministerin. Dabei gebe es eine zentrale und umfangreiche polizeiliche Überprüfung durch das Landeskriminalamt.

Religion bedeutend für Resozialisierung und gegen radikale Einflüsse

Umfragen, Studien und Erfahrungen zeigen, dass die Religion gerade für muslimische Gefangene eine bedeutende Rolle spielt - auch wenn sie zuvor in ihrem Leben wenig Bedeutung gehabt hatte. Sie hilft ihnen, den Alltag zu strukturieren, Lebenskrisen zu bewältigen, Erklärungen zu finden und das eigene Selbstwertgefühl zu stärken.

Darüber hinaus spielt die religiöse Gefangenenseelsorge eine bedeutsame Rolle bei der Resozialisierung und der Entwicklung von Perspektiven für ein Leben nach der Haftentlassung.

Auch wenn die Aufgaben von Gefangenenseelsorgern und Betreuern im Bereich der Deradikalisierung voneinander geschieden betrachtet werden, sehen Experten in der islamischen Gefangenenseelsorge zudem einen wichtigen Faktor, um einer erfolgreichen Ansprache muslimischer Gefangener durch destruktive und extreme Kräfte entgegenzuwirken. Diese würden häufig versuchen, die krisenhafte Lebenssituation von Gefangenen und damit verbundene Identitätskrisen auszunutzen, um diese zu ideologisieren und zu radikalisieren.

TRT Deutsch und Agenturen