Die aktuellen Missbrauchsvorwürfe gegen frühere Verantwortliche von SOS-Kinderdorf in Österreich haben die Debatte über institutionellen Missbrauch erneut angefacht. Über den konkreten Fall hinaus rücken dabei grundlegende strukturelle Schwachstellen im österreichischen Kinderschutzsystem in den Fokus. Nach Einschätzung von ECPAT Austria, der österreichischen Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Menschenhandel, geht es dabei nicht nur um individuelles Fehlverhalten, sondern um fehlende Verbindlichkeit, uneinheitliche Standards und unzureichende Ressourcen, die Grenzverletzungen und Gewalt in Institutionen über Jahre hinweg begünstigen können.
Fehlende Verbindlichkeit und uneinheitliche Standards
Antonie Trojer, Expertin bei ECPAT Austria, betont in einem exklusiven Interview mit TRT Deutsch, dass ein zentraler Schritt zur Prävention institutionellen Missbrauchs in der verpflichtenden Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten liege. „Bundesweit gibt es aktuell die Verpflichtung für Schulen; elementarpädagogische Einrichtungen sind in einigen Bundesländern zur Umsetzung von Kinderschutzkonzepten verpflichtet. In anderen Bereichen gibt es punktuell Vorgaben zu Kinderschutzkonzepten“, so Trojer.
Neben der Verbindlichkeit von Schutzkonzepten fordert Trojer auch die verpflichtende Umsetzung einheitlicher Qualitätsstandards in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Als Beispiel nennt sie ausdrücklich die sogenannten FICE-Standards, international anerkannte Qualitäts- und Schutzleitlinien für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die unter anderem klare Regeln zu Machtmissbrauch, Gewaltprävention und institutioneller Verantwortung festlegen. „Insgesamt braucht es mehr Einheitlichkeit, die aufgrund der Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Länder aktuell oft nicht gegeben ist“, betont die Expertin. Kinderschutz dürfe zudem nicht an fehlenden Kapazitäten scheitern: Zentral sei eine bessere Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, damit ausreichend qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und Organisationen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen auch budgetär unterstützt werden können.
In diesem Zusammenhang bewertet Trojer auch die aktuellen Sparmaßnahmen kritisch: Prävention und Kinderschutz bräuchten personelle Ressourcen und langfristig gesicherte finanzielle Mittel, unabhängig davon, ob Institutionen staatlich oder zivilgesellschaftlich organisiert sind.
Kontrolle, Personal und strukturelle Risiken
Einen konkreten Reformbedarf sieht Trojer auch bei den Strafregisterbescheinigungen. „In Österreich gibt es eine allgemeine Strafregisterbescheinigung und zusätzlich spezifische Strafregisterbescheinigungen, so unter anderem für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Die Antragstellung ist jedoch umständlich gestaltet: Dienstnehmer müssen den Antrag von jener Organisation unterfertigen lassen, für die die Bestätigung benötigt wird, zudem sind die Bescheinigungen kostenpflichtig“, erklärt Trojer. Eine Vereinfachung würde es Organisationen erleichtern, die Nachweise regelmäßig von allen Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen einzufordern und deren Vorlage in Bereichen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, zu normalisieren. „Es braucht eine kostenlose digitale Abrufmöglichkeit und die Abschaffung des vom Dienstgeber vorab auszufüllenden Formulars“, fordert sie.
Mit Blick auf Betroffene verweist Trojer darauf, dass es in Österreich zwar Unterstützungsangebote gibt, gleichzeitig aber deutliche Versorgungslücken bestehen. Österreichweit verfügbar seien etwa psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für gewaltbetroffene Personen, deren Kosten vom Bundesministerium für Justiz getragen werden. Als weitere Anlaufstelle nennt sie die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft, die frei und autonom agiert und Opfern von Missbrauch und Gewalt in Kirche und Gesellschaft zur Verfügung steht. Zudem bieten die österreichischen Kinderschutzzentren Beratung, Krisenintervention und Psychotherapie in Fällen von Gewalt oder Verdacht auf Gewalt an, häufig ergänzt durch Angebote wie Erziehungs- und Familienberatung, Prozessbegleitung, Besuchsbegleitung oder Kinderbeistand.
Besonders große Defizite sieht Trojer beim ausreichenden und finanzierten Zugang zu psychotherapeutischen Angeboten für Minderjährige. „Ebenso ist eine stärkere Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention notwendig, etwa im Hinblick auf einen finanzierten und gesicherten Zugang von Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrung zu Unterstützungs- und Therapieangeboten“, betont sie.
Prävention, NGOs und Rolle der Medien
Die Rolle von NGOs wie ECPAT Austria sieht Trojer klar begrenzt: Die Aufarbeitung konkreter Anlassfälle falle nicht in den Aufgabenbereich der Organisation. Stattdessen sei ECPAT Austria in Advocacy und Lobbying, in Schulung und Beratung zu Kinderrechten und Kinderschutz aktiv und in verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien vertreten, um langfristige strukturelle Veränderungen anzustoßen – etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, die Beratung von Entscheidungsträgern oder die Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte. NGOs könnten Empfehlungen erarbeiten und Bewusstsein schaffen, die konkrete Umsetzung liege jedoch bei anderen Stellen.
Ein weiterer zentraler Arbeitsbereich sei jener der institutionellen Kinderschutzkonzepte, erklärt ECPAT Austria. „Hier setzt sich ECPAT Österreich einerseits für die Weiterentwicklung und Verbreitung einheitlicher Standards ein und begleitet andererseits Organisationen im Entwicklungsprozess eigener Kinderschutzkonzepte“, so Trojer. Medial diskutierte Anlassfälle zeigten dabei deutlich, wie essenziell dieser Organisationsentwicklungsprozess sei: „Das Kinderschutzkonzept als verschriftlichtes Dokument ist nicht das hauptsächliche Ziel, sondern ein klares organisationales Commitment und ein Wertewandel hin zu einer Kultur des Hinschauens und einem proaktiven Umgang mit Fehlerpotenzialen.“ Dazu gehörten umfassende Schulungs- und Reflexionsmaßnahmen, Sicherheitsstrukturen wie eine kinderschutzsensible Personalauswahl sowie das Hinterfragen von Hierarchien und Machtverhältnissen, niederschwellige Beschwerdewege und gelebte Rückmeldekulturen.
Auch die mediale Berichterstattung über Gewaltvorfälle bewertet Trojer ambivalent. „Insgesamt birgt sie oft mehr Risiken als Nutzen“, warnt die Expertin von ECPAT Austria. Sensationsjournalismus könne retraumatisierend auf andere Betroffene wirken und Betroffene unter Druck setzen – etwa dann, wenn Medienvertretern unabgesprochen Organisationsgelände betreten, unerlaubt filmen oder fotografieren oder Minderjährige ansprechen. „Deshalb ist eine sensible, verantwortungsvolle Berichterstattung zentral, idealerweise in enger Zusammenarbeit mit Fachorganisationen und mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab“, betont Trojer. Zugleich dürfe nicht vergessen werden, dass auch betroffene Organisationen einen Schock erlebten und in solchen Stresssituationen rasches Handeln sowie die Stabilisierung von Kindern und Jugendlichen erforderlich seien – umso wichtiger sei Achtsamkeit in Zusammenarbeit und Berichterstattung.
Strukturelle Defizite im Kinderschutz
Die Vorwürfe gegen SOS-Kinderdorf markieren keinen isolierten Einzelfall, sondern legen nach Einschätzung von Fachstellen wie ECPAT Austria grundlegende strukturelle Defizite im österreichischen Kinderschutz offen. Der Fall zeigt, wie gefährlich fehlende Verbindlichkeit, uneinheitliche Standards und chronische Unterfinanzierung in sensiblen Bereichen sein können. Ohne verpflichtende Kinderschutzkonzepte, klare Qualitätsstandards, ausreichend Personal und funktionierende Kontrollmechanismen bleibt der Schutz von Kindern in Institutionen anfällig für Machtmissbrauch und systemisches Versagen.















