Im juristischen Streit um die Entlassung eines deutsch-türkischen Soldaten aus der Bundeswehr hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München das letzte Wort gesprochen. Der VGH stützte das vorinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 1. September 2025. Das VG hatte damals zugunsten von Yunus Emre Yar entschieden und die Kündigung seitens der Bundeswehr für rechtswidrig erklärt. (M 21b S 25.4021)
Das Dienstverhältnis des türkischstämmigen Offiziersanwärters Yar wurde Ende Juni vergangenen Jahres durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr fristlos gekündigt. Zuvor hatte Yar vier Jahre als Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr gedient.
Als Grund für seine Entlassung wurde seine angeblich fehlende Verfassungstreue genannt. Yar wurde zuvor Berichten zufolge vom Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) als Verdachtsfall eingestuft. Er soll in diesem Zusammenhang am 3. März 2022, 12. Mai 2022 und 9. Oktober 2024 befragt worden sein.
Zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zählten unter anderem die regelmäßige Teilnahme am muslimischen Freitagsgebet, eine halal-konforme Ernährung sowie seine öffentliche Kritik gegen den israelischen Vernichtungskrieg in Gaza. Auch wurden Yars frühere Mitgliedschaft in einem türkischen Bogenschützenverein, Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen und die Parteizugehörigkeit seines Vaters bemängelt.
Das VG München wies sämtliche Vorwürfe zurück und stellte klar, dass keine der gegen Yar erhobenen Vorwürfe die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stelle. Ebenso habe der Türkischstämmige in keinem Fall gegen militärische Dienstvorschriften verstoßen. Eine bloße „Verdachtsentlassung“ sei unzulässig, so das Gericht.
Dagegen klagte das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – erfolglos. Das Urteil des VGH vom 19. Dezember 2025 ist nicht anfechtbar.












