Das Deutschlandticket wird erneut erheblich teurer und ein höherer CO2-Preis könnte sich auf Heiz- und Spritkosten auswirken. Zudem greifen eine ganze Reihe von neuen EU-Vorgaben, so müssen KI-generierte Inhalte im Internet künftig als solche erkennbar sein. Weitere Änderungen für Verbraucher im kommenden Jahr im Überblick:
Deutschlandticket wird teurer
Das Deutschlandticket verteuert sich im Januar von derzeit 58 Euro im Monat auf 63 Euro. Nach einer Preissteigerung um 18,4 Prozent im vergangenen Jahr erhöht sich der Preis damit erneut stark – um 8,6 Prozent.
CO2-Preis steigt
Der Preis pro Tonne ausgestoßenes CO2 durch die Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin wird im kommenden Jahr erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt. Bislang lag der Preis fix bei 55 Euro. Allerdings ist die CO2-Abgabe zunächst noch auf 65 Euro pro Tonne gedeckelt. Die Spritpreise könnten dadurch um mehrere Cent steigen. Bei Ölheizungen wirkt sich der CO2-Preis stärker aus als bei Gasthermen.
Stromnetzentgelte sinken
Die Gebühren, die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen, sinken im kommenden Jahr in den meisten Regionen. Ein staatlicher Zuschuss sorgt dafür, dass die Verteilnetzentgelte im Schnitt um 2,2 Cent pro Kilowattstunde sinken. Regional gibt es allerdings Unterschiede und in einigen Gegenden steigen die Netzentgelte auch an. Die Gebühr macht laut Bundesnetzagentur rund 30 Prozent des Strompreises aus.
Gasnetzentgelte steigen
Die Gebühren für die Gasnetze steigen im kommenden Jahr hingegen spürbar an. Hintergrund ist der absehbare Rückgang der Gaskunden im Zuge der Energiewende. Die Gasnetzbetreiber dürfen ihre Netze deshalb bereits jetzt schrittweise abschreiben, um die Kosten auf die derzeit noch vorhandene größere Zahl von Endkunden zu verteilen. Allerdings fällt zugleich die Gasspeicherumlage weg und zumindest in den vergangenen Monaten sind die Gaspreise tendenziell gesunken.
Bisphenol-A-Verbot in Lebensmittelverpackungen
Im kommenden Jahr tritt ein weitreichendes EU-Verbot des Stoffes Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen in Kraft. Bisphenol A gilt wegen seiner endokrinen Wirkung im menschlichen Körper als gefährlich. Allerdings gibt es lange Übergangsfristen für viele bereits im Markt befindliche Ein- und Mehrwegverpackungen. „Verbraucher:innen können nicht erkennen, ob es sich um ein Material nach der neuen Regelung ohne oder nach der alten mit BPA handelt“, kritisiert die Verbraucherzentrale NRW.
Widerrufsbutton in Online-Shops
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Eine EU-Richtlinie, die diesen Widerrufsbutton vorschreibt, greift ab dem 19. Juni 2026. Die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie läuft noch. Die Pflicht soll für Unternehmen gelten, die Vertragsschlüsse über eine Website oder App anbieten.
„Buy now, pay later“ nur mit Kreditprüfung
Die Möglichkeit, bei Einkäufen die Bezahlung zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen, wird strenger reguliert. Künftig gelten gemäß einer EU-Richtlinie auch für Kleinkredite unter 200 Euro und mit kurzen Laufzeiten die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf für Deutschland verabschiedete die Regierung im September, er wird noch im Bundestag beraten. Laut EU bleibt noch bis November, um die Vorgaben umzusetzen.
KI-Kennzeichnung wird Pflicht
Mit Künstlicher Intelligenz (KI) generierte Texte, Bilder, Audioangebote und Videos müssen künftig als solche erkennbar sein. KI-Anwendungen müssen ihre Inhalte dann kennzeichnen. Bis August soll die Bundesregierung dies umsetzen.
Gesetz gegen Greenwashing
Im kommenden Jahr greifen neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Werbeaussagen zur Umweltwirkung von Produkten müssen dann künftig klar verständlich sein und auf anerkannten Umweltleistungen beruhen oder durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel belegt werden. Der Bundestag verabschiedete im Dezember das entsprechende deutsche Gesetz.
Honig-Transparenz
Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Ab Juni greift eine im Jahr 2024 beschlossene Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll. Die Angabe „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht dann nicht mehr aus, das Etikett muss Aufschluss darüber geben, zu wie viel Prozent der Honig aus welchem Land stammt. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade vor und eine neue Kennzeichnung für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz vor.
Keine Käfighaltung mehr in Deutschland
Zum 1. Januar 2026 läuft eine letzte Ausnahme vom Verbot von Käfighaltung von Legehennen aus. Allerdings dürfen Eier aus Käfighaltung weiterhin importiert werden. Bei rohen Eiern können Verbraucher die Haltungsform anhand des Erzeugercodes herausfinden, bei verarbeiteten Eiern jedoch nicht. „Das kritisieren wir seit Langem“, sagt Lebensmittelexpertin Christiane Kunzel von der Verbraucherzentrale NRW.
Rückgabe von Elektroschrott
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es künftig einfacher sein, Elektroschrott wie etwa E-Zigaretten zu entsorgen. Das entsprechende Gesetz nimmt den Handel stärker in die Pflicht, so müssen Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, diese künftig verpflichtend zurücknehmen und darüber aufklären. Bis Mitte des Jahres müssen Geschäfte dafür Sammelstellen mit einem einheitlichen Logo einrichten. An kommunalen Wertstoffhöfen müssen überdies die Mitarbeitenden Elektroschrott und Batterien sortieren – nicht die Verbraucherinnen und Verbraucher. Große Batterien, wie sie in E-Bikes und E-Scootern zum Einsatz kommen, können ab Januar im Wertstoffhof und im Fachhandel abgegeben werden.

















